VII. Mitteilungen an die Schüler und deren Eltern.
Zum Zwecke eines gedeihlichen Zusammenwirkens von Schule und Haus haben sämtliche Lehrer der Anstalt bestimmte Stunden angesetzt, in denen sie, nach vor- heriger Anmeldung von seiten der Eltern, Anfragen und Wünsche entgegen- zunehmen bereit sind. Die Eltern wollen sich gefälligst spätestens einen Tag vorher anmelden, damit die Herren Klassenlehrer die erforderlichen Erkundigungen über die be- treffenden Schüler rechtzeitig einziehen können. Die Sprechstunden werden zu Beginn jedes Halbjahres durch Anschlag auf dem Flur, sowie in den Klassenzimmern des Schulgebäudes, bekannt gemacht. Die Eltern werden dringend gebeten, soweit es sich nicht um Auskünfte allgeméiner Natur handelt, zunächst mit den Herren Fachlehrern und Klassenlehrern in Verbindung zu treten, und ferner diese Verbindung nicht erst in den letzten Wochen vor der Versetzung zu suchen, sondern vielmehr während des ganzen Schuljahres zu pflegen.
Die Mitteilungen, die von der Schule an die Eltern gelangen, wollen diese, mit ihrer Unterschrift versehen, gefälligst umgehend an den Direktor zurückgehen lassen. Da sich mehrfach Eltern verwundert darüber ausgesprochen haben, daß solche Benachrichti- gungen von der Schule nicht öfters an sie gekommen seien, so wird aber ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, daß nach dem Wunsche der Behörde von diesem Mittel nur Gebrauch gemacht wird, wenn es ganz unerläßlich erscheint. Das Verlangen danach wird auch ohne Zweifel mehr und mehr schwinden, je reger sich der persönliche Verkehr zwischen Schule und Haus gestaltet, der durch jene Einrichtung regelmäßiger Sprechstunden nicht nur ermöglicht, sondern auch gefördert werden sollte.
Durch die Verlegung des Konfirmandenunterrichts auf den Nachmittag ist eine größere Freiheit in der Wahl des Zeitpunktes für die Konfirmation gegeben. Wir müssen trotzdem bitten, daß die Schüler während des Aufenthaltes in der Prima nicht den Kon- firmandenunterricht besuchen, da sonst leicht eine Uberbürdung eintreten kann; es wird der pfarramtliche Unterricht am besten in das Schuljahr verlegt, in dem der Schüler die Sekunda besucht.
Bei Schulversäumnissen, die durch Krankheit veranlaßt sind, muß spätestens am zweiten Tage von den Eltern oder deren Stellvertreter dem Klassenlehrer Anzeige gemacht
werden. Für jede andere Schulversäumnis muß vorher bei dem Direktor die Genehmigung nachgesucht werden.
Zum Schluß möge an dieser Stelle zurückverwiesen werden auf die unter den Ver- fügungen oben(S. 63 u. 64) abgedruckten Eingänge vom Königlichen Provinzial-Schul- kollegium vom 27. April voriges und 19. Januar dieses Jahres. Die Schule nimmt mit der Behörde Bedacht, die ihr übergebene Jugend schon frühzeitig bei den sich ergebenden


