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Anlässen im Unterricht aufzuklären über die unheilvollen Folgen unangebrachten AIkohol- genusses. Das Elternhaus, das sie in der ihm geeignet erscheinenden und bei ihm liegenden Weise darin unterstützt, erweist seinen Kindern, sich selbst und dem Gemeinwohl den größten Dienst.—
Im Laufe des Jahres gingen für die Witwen- und Waisenkasse der Lehrer bis zum 16. März 1904 ein Mk. 93.—. Für diese Gaben sagt die Schule besten Dank.
Ferien-Ordnung 1904 5.
Osterferien: 14 Tage vom Sonnhtag Palmarum ab. 27. Mär⸗ bis 10. April.
Pfingstferien: Vom ersten Festtage bis zum Mittwoch nach Pfingsten. 22. bis 25. Mai einschließlich.
Sommerferien: 4 Wochen vom ersten Sonntag im Juli ab und außerdem der auf
diese Zeit folgende Montag. 3. bis 31. Juli einschließlich. Michaelisferien: 14 Tage vom Sonntag der Michaeliswoche ab. 25. September bis 9. Oktober.
weihnachtsferien: 14 Tage vom 24. Dezember bis 6. Januar einschließlich.
Nähere Bestimmungen.
1. Der auf die Ferien folgende Montag ist zur Aufnahmeprüfung sowie zu etwaigen Mitteilungen an die am Orte anwesenden Schüler zu verwenden.— Der Schulunterricht. ist am Dienstag Morgen zu beginnen.
2. a) Der Unterricht ist am Mittage des 23. Dezember zu schließen.— b) Den nicht am Orte anwesenden katholischen Schülern ist am 7. Januar Urlaub zu erteilen, soweit der Tag zu ihrer Rückreise erforderlich ist.
Fällt der 7. Januar auf einen Sonntag oder Montag, 8o0 ist mit dem Schulunterricht erst am folgenden Dienstag zu beginnen.
Das neue Schuljahr beginnt am 11. April. An diesem Tage haben sich die der Realschule bereits angehörenden Schüler um 7 ½ Uhr in ihren Klassenzimmern einzufinden; die zur Aufnahme in die Klassen VI- I angemeldeten(mit Abgangszeugnissen versehen) um 8 Uhr im Singsaal, die in die unterste Vorschulklasse eintretenden Knaben um 11 Uhr in der Aula.
Der regelmäßige Unterricht beginnt für die Realschule Dienstag, den 12. April, um 8 Uhr, für die Vorschulklassen um 9 Uhr.


