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Rotte mehr todt als lebendig entrissen. Die Municipalität brachte ihn in Sicherheit, und gegen alle menschliche Erwartung wurde er am Leben erhalten. Gleichzeitig mit dieser Rotte waren auch die Gemeinden Burbach und Keeskastel auf der Amtsstube erschienen, um das zurückzuverlangen, was sie im Jahre 1788 zu den von den Aemtern Kircheim, Alsenz und Neusaarwerden bei der Heimführung der damaligen Erbprinzessin in der Stadt Kirchh eim gemeinschaftlich veranstalteten Festlichkeiten beigetragen. Sie bedürften dieses, um die durch Setzen des Freiheitsbaumes entstandenen Kosten zu decken, und forderten es deshalb aus der herrschaftlichen Casse, in welche natürlich kein Pfennig davon gekommen war, zurück. Da sie nicht von der Stelle wichen und Gewalt anzu- wenden drohten, bezahlte ihnen der Rentmeister die geforderte Summe. Neusaarwerden und Zollingen folgten dem von Burbach und Keskastel gegebenen Beispiele, und den übrigen Gemeinden schickte der Rentmeister ihre Beiträge zu den Heimführungsfeierlich- keiten ungefordert zu, um nicht weiter in seiner Rentei insultirt zu werden. Doch erreichte er hiermit keineswegs seinen Zweck. Es erschienen im Gegentheile nunmehr bei Tage wie bei Nacht Deputationen von Gemeinden und einzelne Leute, um früher be-
zahlte herrschaftliche und andere Gelder zurückzufordern. Ueberall wurden Freiheits-
bäume gesetzt, dagegen die Zollstöcke des reichslehnbaren Zolles umgehauen, die Amtstage aufgehoben, die Jagd preisgegeben, mit den herrschaftlichen Waldungen nach Belieben geschaltet, die herrschaftlichen Cassen, Frucht- und Holzvorräthe getheilt, die Montirung der Milizen in Nationalgardeuniformen umgewandelt, zwei wegen Kindesmordes Inhaftirte freigelassen, die herrschaftlichen Meier und Schöffen ihres Amtes entsetzt und Municipalitäten und Friedensgerichte angeordnet. Misshandelt wurden, wenn auch in geringerem Grade als der Amtmann Ebel, alle Beamten, Diener und An- hänger des Fürsten. Sie wurden zum Theil schwer verwundet, ibre Häusser geplündert und ruinirt, jedem sechs bis acht Mann zur Execution eingelegt, die mit Essen und Trinken gut tractirt werden mussten, und ausserdem noch gezwungen, sogenannte Exe-
cutionsgebühren zu bezahlen, z. B. an die Burbacher 200 Gulden, an die Zollinger 50
Gulden u. s. w. Als nun auch noch am 19. November das Decret des Nationalconvents erschien, durch welches die Republik versprach,„qu'elle accordera fraternité et secours à tous les peuples qui voudront recouvrer leur liberté, et charge le pouvoir exécutif, de donner aux généraux les ordres necessaires, pour porter secours à ces peuples, et défendre les citoyens, qui auraient été vexés, ou qui pourraient l'être, pour la cause de la liberté;“ da wurde sofort schriftlich das Gesuch um Aufnahme in die französische Republik an den National-
convent gerichtet. Am 9. Februar erschienen zwei Deputirte des Nationalconvents, Blaux
und Laporte, zu Neusaarwerden, woselbst nunmehr ein Bürger Namens Werner Karcher unter dem Namen eines Landespräsidenten das ganze Amt unumschränkt regierte, und erklärten, dass die besten Hoffnungen für alsbaldige Aufnahme in die Republik vorhanden seien. Diese erfolgte denn auch bereits am 14. Februar durch ein Decret des National- convents, dessen Artikel 3 also heisst: Les communes du pays de Saarwerden et de Harschkirsch ainsi que celle d'Assweiler, sont réunies au territoire de la république et seront reparties entre les departements du bas Rhin, de la Moselle et de la Meurthe etc. Ausser
dem oben genannten mag auch ein natürlicher Grund dafür, dass die Bewohner des Gebietes
Saarwerden den Neuerungen so zugänglich waren, aus der amtlichen Beschwerdeschrift seitens
der fürstlichen Regierung selbst zu erkennen sein, wenn nämlich darin gesagt wird, dass durch den
Verlust jener Grafschaft, welche im Ganzen 1048 Seelen zählte, eine reine jährliche Rente, also


