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Oberamt Meisenheim und das Churpfälzische Oberamt Kreutznach, gegen Mitternacht an ersagtes Oberamt Kreutznach, das Fürstl. Isenburgische Dorf Altbaumberg, den Frei- herrlich von Kerpen'schen Flecken Fürfeld und das Fürstl. Saarbrückische Dorf Tiefen- thal, und hatte nach der letzten Aufnahme von Michaelis 1792 mit Inbegriff des Fall- brücker Hofs 289 Familien und 13 Juden, zusammen 1412 Seelen. Im Jahre 1755 wurde es gegen die Nassau-Weilburgischen vier Neuntheile an dem Amt Homburg von Pfalz-Zweibrücken eingetauscht. Das Amt Kirchheim bestehet ausser der Stadt Kirch- heim, welche von Worms sechs, von Mannheim neun und von Mainz zchen Stunden entkernt ist, und mehreren einzelnen Höfen, Mühlen etc. in den Dörfern Bischheim Rittersheim, Albisheim, Dannenfels, Orbis, Morsheim, Bennhausen, Oberwiesen, Stauf, Göllheim, Kerzenheim, Eisenberg, Sippersfeld, Ramsen, Breunigweiler, Bolanden, Marn- heim und Dreysen, sodann abgesondert zwischen den beiden Churpfälzischen Oberämtern Kreutznach und Stromberg gelegenen beträchtlichen Ort Waldlaubersheim und den wieder- käuflich innehabenden Freiherrlich von Sturmfederischen Orten Börstatt, Hersingen und Steinbach, grenzet gegen Morgen und Mitternacht an das Churpfälzische Oberamt Alsenz, gegen Mittag an die Grafschaft Leiningen, gegen Abend an die Grafschaft Falkenstein und hatte nach der letzten Aufnahme Michaelis 1792, mit Ausschluss von Steinbach, welches mit Leiningen-Heidesheim gemeinschaftlich ist, 1144 Familien und 28 Juden, zu- sammen 5564 Seelen. Das Amt Saarwerden besteht ausser der Stadt Neusaarwerden, welche von Saarbrücken sieben und von Zweybrücken zehen Stunden entfernt ist, und verschiedenen Höfen in den Dörfern Zollingen, Schopperten, Pistorf, Burbach, Erzweiler, Reimstorf, Völlerdingen, Sanct Michel, Sülzen, Herbisheim und Keeskastel, macht einen dritten Theil der im Jahr 1745 zwischen Nassau-Weilburg und Sarbrücken zu ein- und zwei Drittel abgetheilten Grafschaft Saarwerden und der in neueren Zeiten gemeinschaft- lich mit derselben administrirten Vogthey Herbisheim aus, liegt zwischen den beiden Saar- brückischen Loostheilen in der Mitte und hatte nach der letzten Aufnahme am Ende des Jahres 1791 1048 Familien, zusammen 4490 Seelen. Die ganze Grafschaft, welche mit Inbegriff der Vogthey Herbisheim gegen Morgen an das Amt Bitsch, gegen Abend an die Grafschaft Vinstingen, gegen Mittag an die Grafschaft Lützelstein und gegen Mitter- nacht an Saralben grenzet, ist, nachdem das Herzogthum Lothringen in dem Wiener Frieden von 1736 an Frankreich abgetreten worden, von dem Teutschen Reiche völlig abgeschnitten.“
Von allen Nassau-Weilburgischen Landen litt das Amt Alsenz durch die Custine'- schen Ueberfälle am wenigsten. Hieran scheint vorzüglich die kluge Politik des damaligen Amtsverwesers Ebhardt vor und während der französischen Invasion Ursache gewesen zu sein. Jedenfalls hatte er die ihm übertragene Gewalt in einer Weise geübt, dass sowohl er als die von ihm vertretene Regierung beliebt war, dass sämmtliche Untergebenen mit ihrem Loose zufrieden waren und Niemand sich nach Neuerungen sehnte. Zwar blieb auch das Amt Alsenz keineswegs von den Lasten des Krieges verschont; aber Ebhardt bewirkte, dass den Amtseinwohnern der Werth der erzwungenen Proviantlieferungen zu Mainz durch Baarzahlungen ersetzt wurde.
Das Hauptverdienst dieses braven Beamten besteht jedoch darin, dass er seine Unter- gebenen vor Bruch des Unterthaneneides trotz fortwährenden Drängens und grosser Ge- fahr, welche nicht weniger als 26 Tage dauerte, zu schützen wusste. Es erschienen näm- lich an einem Sonntag Nachmittag, 3. März 1793, zwei sogenannte Commissärs der


