5
Artillerie mit weggeführt werden würde. Die dringendsten Vorstellungen waren nicht ver- mögend, eine andere Antwort zu erwirken als die: que tout était déclaré de bonne prise.
Ein grosser Theil der Custine'schen Truppen bestand aus Freiwilligen, von welchen vielleicht auch einzelne der Enthusiasmus für die verkündete Freiheit und Gleichheit, die meisten aber die Raublust zu den Fahnen gezogen hatte. Dass solche Soldaten die durch den unerwarteten Ueberfall betäubten und, weil gänzlich schutzlos, in der Angst alles hergebenden Bewohner mit grenzenlosem Uebermuthe behandelten, war nur zu natürlich. Sogar Custine selbst war das aller Zucht entbehrende Gesindel zuwider und er suchte es mit den härte- sten Strafen in Schranken zu halten. So erzühlt uns die mündliche Tradition in Weilburg, dass Custine bei einem Besichtigungsritt in Stadt und Umgebung am sogenannten Mühl- berge einen französischen Soldaten angetroffen habe, welcher im Begriffe gewesen sei, einem Frauenzimmer Gewalt anzuthun. Da habe der General seiner Begleitung den Be- fehl gegeben, den Delinquenten niederzustechen, und sei dieser Befehl auf der Stelle aus- geführt worden. Diese Erzühlung gewinnt um so mehr an Wahrscheinlichkeit, als sich Custine namentlich durch Executionen, welche er im Jahre 1792 an Freiwilligen, die ge- plündert oder sonstige Schandthaten verübt hatten, hatte vornehmen lassen, den Groll der Jacobiner zugezogen hatte. Dieser Hass verursachte ausser seinem Adel, seiner Verach- tung des Nationalconvents und dem später sich günzlich von ihm abwendenden Kriegs- glücke(Capitulation von Condé) seine Anklage von Seiten des Wohlfahrtsausschusses welche bekanntlich mit seiner Verurtheilung und seiner Hinrichtung am 28. August 1793 endigte.
Am 12. November früh Morgens, als eben der Abazug nach Usingen erfolgen sollte, wurde denn auch noch die inzwischen aufgefundne Silberkammer im fürstlichen Schlosse aller ihrer Schätze beraubt. General Custine, welcher nach Ansetzung der starken Con- tribution abermals das feierliche Versprechen gegeben hatte, dass nunmehr aber alles andere fürstliche Eigenthum unangetastet bleiben solle, ein Versprechen, das er so wenig jetzt als später hielt, so dass man glauben möchte, er habe dasselbe nur zum Hohne gegeben, war, um nicht weiter interpellirt zu werden, bereits wieder abgereist. Als man beim aber- maligen Raube auf das vor wenigen Stunden gegebene feierliche Versprechen des Gene- rals, welches beim besten Willen nicht zu leugnen war, hinwies, wurde erwiedert, dass man hierin nur ein Unterpfand für den Theil der Contribution, welcher nicht sofort auf- gebracht werden konnte, haben wolle. Man halte das für nöthig, weil in den Unterhand- lungen geäüussert worden, es sei ebensowenig jetzt als später möglich, eine so hohe Brand- schatzung aufzubringen. Daraus sei jedenfalls die Absicht zu erkennen, den Rest, falls es irgendwie geschehen könne, nicht bezahlen zu wollen; sei dieser jedoch ausbezahlt, werde sofort alles der Silberkammer Entnommene unversehrt wieder zurückerstattet werden. Scheinbar aus diesem Grunde, in Wirklichkeit aber, damit Custine selbst und den beiden Obersten auf dem Transporte nichts verloren ging, wurde ein genaues Inventar des gan- zen Inhaltes der Silberkammer aufgestellt. Ein von der herzoglichen Schlossverwaltung in Weilburg aufbewahrtes gleichzeitig mit der Wegnahme aufgestelltes Verzeichniss der geraubten Silbergeräthe trennt das„Geribte Silber Service“ von dem„Augspurger Silbergeräth“ und gibt jenes zusammen auf 3735 ½l Unzen holländischen Gewichtes und zu einem Silberwerthe, die Unze zu drei Gulden gerechnet, von 11205 Gulden 45 kr., dieses im Gewicht von 176 Mark 9 Loth 2 Quint Frankfurter Gewichtes, im Silber- werthe, die Mark zu 19 Gulden 12 kr. gerechnet, von 3590 Gulden 36 kr. an. Auch


