Aufsatz 
General Custine in Nassau-Weilburg / Friedrich Woell
Entstehung
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Garde, wie sich bereits jetzt zeigte und das Spätere bewies, keine geringe war, bei seinen Unterthanen ausharrte und abzuwehren suchte, was abzuwehren war.

Die Corpsführer liessen es sich im Residenzschlosse, in welchem sie die unum- schränkten Herren spielten, sehr wohl sein, während die Mannschaftsich in der Stadt einquar- tierte. Da auch hierbei nach dem Grundsatze:Freiheit und Gleichheit verfahren wurde, also Chargirte und Nichtchargirte dieselben Quartiere bezogen, herrschte eine grenzen- lose Unordnung. Die Häuser, welche als die besseren Quartiere galten, waren so über- mässig besetzt, dass in manchem derselben mehr als fünfzig Mann lagen.

Ein Theil der Cavallerie lagerte sich im herrschaftlichen Gemüsegarten, der Rest der Corps aber in den nahe bei der Stadt gelegenen herrschaftlichenWindhof und die nächsten in der Richtung nach Frankfurt gelegenen Dörfer Cubach, Hirschhausen, Philipp- stein und Bermbach.

Am andern Morgen gegen neun Uhr erschien der General Custine selbst. Er begab sich sofort zum Obersten Houchard in's Schloss und nach kurzer Berathung, be- gleitet von zwei Offizieren, in die Zimmer des Fürsten. Die dort von dem ehemaligen marquis de Custine mit dem Fürsten gepflogenen Verhandlungen zeigen auf der Seite des ersteren eine Ehr- und Schamlosigkeit, wie sie keine andere Verhandlung unter solchen Personen aufweisen dürfte. Derselbe Custine, welcher sieben Tage vorher die Sauve-Garde ausgestellt hatte, begann mit der Versicherung, dass es ihn sehr beküm- mere, das Unglück und die Lasten des Krieges auf den Fürsten fallen lassen und eine Brandschatzung verlangen zu müssen. Der Vorwand dazu wurde daher genommen, dass der Fürst seine Truppen zur Besatzung der Festung Mainz gegeben habe. Alle Vor- stellungen von reichsständischer Obliegenheit, alle Beziehungen auf die sorgfältigste Ver- meidung jeglicher Theilnahme an den Revolutionsangelegenheiten und auf die eigenen Erklärungen des französischen Nationalconvents, wonach zur Zeit des in den ersten Tagen des Monats September erfolgten Abmarsches des Nassau-Weilburgischen Kreiscon- tingentes an einen Krieg zwischen dem deutschen Reiche und Frankreich nicht zu denken gewesen sei(Kaiser Franz II. beantragte am 2. September 1792, die Reichsstände begutachteten am 23. November, und der Kaiser wiederum bestätigte am 19. De- zember die Einberufung sümmtlicher Reichstruppen zu den Waften, die Kriegser- klärung des deutschen Reiches gegen Frankreich erfolgte aber erst am 22. März 1793), waren und blieben erfolglos. Dass die Nassauischen Truppen einen Theil der Besatzung von Mainz ausgemacht hatten, wusste man am dritten November ebensowohl als den zehnten und konnte nach der ganzen Sachlage, nach den abgeschlossenen Capitulations- bedingungen, welche weiter unten werden genannt werden, nach allen Regeln der Ver- nunft und des Rechts so wenig als eine Beleidigung Frankreichs aufgefasst werden, dass man die Custine'sche Prostitution der eigenen Mannesehre durch solch freche oberfläch- liche und handgreifliche Lüge nicht für möglich halten könnte, wäre sie nicht unumstöss- lich verbürgt. Der wahre Grund war natürlich der, dass Custine von seinen Leuten,

welche die Wetterau durchstreift hatten und bis in die Nähe Weilburgs gekommen waren,

erfahren hatte, dass der Fürst von Nassau-Weilburg sehr reich sei. Das beim Verkaufe des Freibriefes gemachte Geschäft war somit ein relativ geringes, und die noch zu machende Beute konnte keineswegs im Stiche gelassen werden. Das war für den General Custine Grund genug, sein wenige Tage zuvor verbrieftes und versiegeltes Versprechen zu brechen. Die Lage des Fürsten diesem Manne gegen- 1-