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Erledigung verschoben, und es wird mit„interim“ etwas eingeleitet, ein Urteil oder eine Massregel, das als Grundlage und Richtschnur der Erörterung oder des Verhaltens, als vorläufig erreichbares Ziel ausreichen soll bis zu der genaueren, gründlicheren, vollkommeneren Erledigung der Sache(vgl. Hand. Tursell.: Alia ratio, quae saepe accedit, est acquiescentis in aliqua re et praesentia contenti. Germanice„vor der Hand“. Hinc de eo, quod pro tempore satis videtur esse). Es erhellt leicht, dass in X, 44 die Sache anders liegt. Da wird nicht eine nähere Besprechung der erwähnten differentia verschoben und demgegenüber ein kurzer Satz als für die folgende Aus- einandersetzung bis zum Eintreffen jener näheren Besprechung vorläufig ausreichende Belehrung ge- geben, sondern der mit„interim“ eingeleitete Satz bringt etwas ganz anderes. Nur scheinbar ist dem„diligentius“ das„summatim“ in Beziehung auf dieselbe Sache entgegengesetzt. Jene auf später verschobene nähere Besprechung bezieht sich, wie das 12. Buch zeigt, nicht etwa auf die verschiedenen Ansichten über die Frage„qui sint legendi“, sondern sie betrifft das Wesen der genera dicendi, die Verschiedenheit des Geschmackes ihnen gegenüber und die Ansicht Quintilians über ihre Verwendbarkeit in der wirklichen Rede für den ausgebildeten Redner, nicht für den Schüler. Von dieser Besprechung also sieht Quintilian hier in§ 44 ab und berührt statt ihrer die Frage,„a qua lectione petere possint, qui confirmare facultatem dicendi volent“, und zwar, wohl- gemerkt, so, dass er in dieser Erörterung von dem erwahnten Unterschied der Meinungen, ob veteres, ob novi, gar nichts erwähnt. Kurz, der Satz mit„interim“ bringt nicht den im Gegensatz zu dem„disseram diligentius“ zu erwartenden Hinweis auf ein vorläufiges, bis zu der in Aussicht gestellten Erörterung ausreichendes Gesamturteil über die Frage, ob die„veteres“ oder„novi“ oder ob beide zu lesen seien, sondern er geht von der Besprechung des Wesens der „differentia'“ vollständig ab und leitet eine andere Erörterung ein.(Auch äusserlich fräumlich] reicht, nebenbei bemerkt, diese andere Erörterung nicht bis an die Besprechung der„differentia“.) Für Quintilian ist das„attingere, a qua lectione petere possint etc.“ auch keineswegs etwas, dessen Erledigung so vor der Hand erfolgen soll als Ersatz für gründlichere Erörterung, sondern es ist ihm die Hauptsache seines vorliegenden Zweckes, von der er nur eine Abschweifung gemacht hatte, um einiges„de varietate opinionum“ zu sagen. Muss nun dies nicht auffallen: von der Hauptfrage, wen man lesen solle, war er abgeschweift, um etwas über die Mannigfaltigkeit der Meinungen zu sagen, und jetzt bricht er diese Besprechung wieder ab, um vorläufig etwas über die Hauptfrage zu sagen? Statt„interim“ müsste es„nunc-“ heissen. Vgl. V, 11, 5: Similitudo adsumitur interim et ad orationis ornatum: sed illa, cum res exiget, nunc ea, quae ad probationem pertinent, exsequar; V, 14, 33; IX, 4, 19.
Bei dem überlieferten Zusammenhang ist gar nicht zu erkennen, was der Schriftsteller will mit dem„summatim attingere“ der Hauptfrage. Man könnte doch nur vermuten, dass im Gegen- satz zu dem p„disseram diligentius“ nun ein Gesamturteil folgen sollte über die Frage, ob die Alten oder die Neuen zu lesen seien. Aber dies kennen wir ja schon aus§§ 40— 42. Jedenfalls wird man nicht denken, dass Quintilian die Absicht habe jetzt einzelne Schriftsteller zu besprechen. Und doch beweist gerade das„enim“ im folgenden Satz, dass etwas vorhergehen muss, wodurch der Gedanke an„paucos excerpere“ nahegelegt wird. Da man in dem Satz„interim summatim... attingam“ nur an den Gegensatz von„veteres“ und„novi“ denken kann, würde in dem Satz mit „enim“ ebenfalls etwas zu diesem Gegensatz in Beziehung Stehendes zu erwarten sein. Statt dessen kommt der Gegensatz von„eminentissimi“ und denen, welche weniger hervorragen, der uns auf einmal mit der Enthüllung überrascht, Quintilian wolle es ganz wie Livius machen, nämlich die


