Aufsatz 
Über Euripides'Iphigenie unter den Tauriern und Goethes Iphigenie auf Tauris
Entstehung
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9. August 1887. Das K. P. Sch. K. macht Mitteilung von einer Ministerialverfügung vom 13. Juli 1887, G. III, Nr. 1748, U. II, U. III, wonach die Bestimmungen wegen Fortgewährung

des Civildiensteinkommens an ausseretatsmässige Beamte während ihrer Einberufung zu

den gewöhnlichen militärischen Friedensübungen künftig auch auf die wissenschaftlichen Hilfslehrer an höheren Lehranstalten in Anwendung zu bringen ist.

16. August 1887. Das K. P. Sch. K. überweist den Kandidaten des höheren Schulamts Oskar Bethge vom 1. Oktober ab dem R. G. zur Ableistung des pädagogischen Probejahrs.

I. September 1887. Das Ministerium der geistlichen etc. Angelegenheiten lässt den Kandidaten des höheren Schulamts Dr. Mänz zum nachsten sechsmonatlichen Kursus in der König- lichen Turnlehrer-Bildungsanstalt zu.

13. September 1887. Das K. P. Sch. K. teilt mit, dass der Herr Minister dem Oberlehrer Leon- hard Grebe das PrädikatProfessor beigelegt hat.

14. September 1887. Das K. P. Sch. K. genehmigt, dass der derzeitige Schuldirigent in Anger- münde Dr. Karl Völker bis auf weiteres als unbesoldeter Hilfslehrer am Realgymnasium beschäftigt werde.

5. Oktober 1887. Das K. P. Sch. K. genehmigt, dass der Kandidat des höheren Schulamts Dr. Becker auch nach Beendigung seines Probejahres im laufenden Winterhalbjahre bis auf weiteres am Realgymnasium als unbesoldeter Hilfslehrer beschäftigt werde.

10. Oktober 1887. Der Direktor des Königlichen Pädagogischen Seminars, Herr Provinzial- schulrat Dr. Lahmeyer, teilt mit, dass die Herren Meyer und Bethge der genannten An- stalt als ordentliche, die Herren Watermeyer und Dr. Becker als ausserordentliche Mit- glieder während des laufenden Winterhalbjahres angehören werden.

3. November 1887. Das Curatorium gibt Kenntnis davou, dass der Stadtrat der Residenz be- züglich des im§ 4 des Regulativs über Erhebung des Schulgeldes an den städtischen Schulen gebrauchten Ausdruckszwei volle Monate sich dahin entschieden habe, dass darunter zwei volle Kalendermonate zu verstehen seien und dass demnach Erlass von Schulgeld bei längerer Krankheit von Schülern nur für zwei oder mehr volle Kalender- monate stattfinden solle.

16. November 1887. Das K. P. Sch. K. teilt einen Ministerialerlass vom 15. Juli 1881 und einen zweiten vom 4. Juli 1887, U. IV, Nr. 1978, mit, wonach gegen Ende jedes Jahres 1) alle neu errichteten Sammlungen, Kunst-, Kunstgewerbe- und Altertumsvereine und ähnliche Institute, ferner grössere Gymnasial- und Privatsammlungen angezeigt werden, 2) wichtige Veränderungen der im Kunsthandbuch von Springer genannten Institute u. s. w. gleichfalls berichtet, namentlich auch von Stiftungen und Legaten bei den einzelnen An- stalten u. s. w. Anzeige gemacht werden soll.

2. Dezember 1887. Das K. P. Sch. K. macht darauf aufmerksam, es genüge zur Erwerbung des Zeugnisses über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Dienst nicht, dass ein Schüler, welcher nach einjährigem Besuche der Untersekunda nicht auf- gerückt sei, nach Ablauf des dritten Halbjahres in dieser Klasse ein in allen Fächern be- friedigendes Zeugnis erhalte, vielmehr sei ausserdem erforderlich, dass die Klassenlehrer sich wenn es Not thue, mittelst einer zu diesem Zwecke besonders anzustellenden Prü- fung die Uberzeugung verschafft haben, dass der betr. Schüler sich auch mit derjenigen Lehraufgabe, welche für das zweite Halbjahr des Klassenunterrichts bestimmt sei, hin-