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Chemie und Mineralogie: Rüdorff, Grundriss der Chemie, in I und II, 1; Hornstein, Lehrbuch der Mineralogie, in I und II. Gesang. Erk und Greef, Sängerhain, in I-—IV.
II. Verfügungen der vorgesetzten Behörden.
12. März 1887. Das Königliche Provinzialschulkollegium macht Mitteilung von einer Ver- fügung des Ministeriums der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten, U. III Nr. 10415, U. II, 366, wonach nicht nur bei der Bestellung von Papier für den Bedarf der betreffenden Anstalten das Ries zu 1000 Bogen zu Grunde zu legen ist, sondern auch dieser Zühlungsmodus in den Schulunterricht eingeführt und demgemäss bei der Prüfung von Rechenbüchern für die Aufnahme des neuen Modus Sorge getragen werden soll.
23. März 1887. Das K. P. Sch. K. genehmigt, dass der Kandidat des höheren Schulamts Watermeyer nach Ablauf seines Probejahres als unbesoldeter Hilfslehrer am Realgymnasium weiter beschäftigt werde.
2. April 1887. Das K. P. Sch. K. hat zur Zeit keine Veranlassung gehabt zur Abänderung der Polizei-Verordnung vom 22. Oktober 1880 Schritte zu thun. Soweit jene Polizei-Ver- ordnung nicht Platz greift, wird, abgesehen von disciplinarischem Einschreiten gegen leicht- sinnige Schüler, zu veranlassen sein, dass gegen solche Gast- und Schenkwirte, welche das Gewerbe zur Förderung der Völlerei durch Begünstigung von Schülertrinkgelagen miss- brauchen, gemäss§§ 33 und 53 der Gewerbe-Ordnung und§ 119 des Zuständigkeitsge- setzes vom 1. August 1883 der Antrag auf Zurücknahme der Konzession gestellt wird.
12. April 1887. Das K. P. Sch. K. genehmigt, dass vom Beginn des neuen Schuljahres ab bis auf weiteres der Kandidat des höheren Schulamts Dr. Mänz einige wissenschaftliche Un- terrichtsstunden unentgeltlich erteile.
21. April 1887. Der Direktor des Königlichen Pädagogischen Seminars, Herr Provinzialschulrat Dr. Lahmeyer, teilt mit, dass für das Sommerhalbjahr dem Seminar als ordentliche Mit- glieder Herr Watermsyer und Herr Meyer, als ausserordentliche Mitglieder Herr Dr. Erx- leben und Herr Becker angehören werden.
27. April 1887. Das Curatorium des Realgymnasiums gibt Kenntnis von einem Beschluss des Stadtrats vom 31. Januar 1887, wonach auch künftig bei der Anstellung von Lehrern am Realgymnasium und an der Realschule die Vorlage von Gesundheitszeugnissen ver- langt werden soll. Das K. P. Sch. K. als vorgesetzte Dienstbehörde hatte am 22. Januar erklärt, dass es die Bedenken gegen die beabsichtigte Massregel nicht für beseitigt und einen anderen vorgeschlagenen Weg für zweckmässiger und völlig ausreichend erachte, jedoch, wenn die städtischen Behörden auf ihrem Beschlusse beharrten, nicht beabsichtige seinen Bedenken weitere Folge zu geben.
25. Juni 1887. Das Curatorium des R. G. teilt mit, dass die Berufung des wissenschaftlichen Hilfslehrers Dr. Peters zum ordentlichen Lehrer des R. G. vom 1. April d. J. ab vom K. P. Sch. K. bestätigt worden ist.
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