— 12—
der kann es nicht unterlassen, dem Dichter als Unkenntnis oder Fehler anzurechnen, was dieser in weiser Absicht nicht anders gewollt hat.
Indessen sind es noch nicht die schwersten Vorwürfe, welche sich an das Vorhaudensein des Chors knüpfen, viel schwerere gehen für die betreffenden Beurteiler offenbar aus dem heryvor, was Schiller über eine andere Freiheit, die er sich erlaubt, am Schlusse seiner Einleitung zur Braut von Messina:„Uber den Gebrauch des Chors in der Tragödie“ gesagt hat.„Ich habe die christliche Religion und die griechische Götterlehre vermischt angewendet, ja selbst an den maurischen Aberglauben erinnert. Aber der Schauplatz der Handlung ist Messina, wo diese drei Religionen teils lebendig, teils in Denkmälern fortwirkten und zu den Sinnen sprachen. Und dann halte ich es für ein Recht der Poesie, die verschiedenen Religionen als ein kollektives Ganze für die Einbildungskraft zu behandeln, in welchem alles, was einen eigenen Charakter trägt, eine eigene Empfindungsweise ausdrückt, seine Stelle findet. Unter der Hülle aller Religionen liegt die Religion selbst, die Idee eines Göttlichen, und es muss dem Dichter erlaubt sein, dieses auszusprechen, in welcher Form er es jedesmal am bequemsten und am treffendsten findet.“
In den Worten Schillers,„diese Freiheit möchte schwerer zu rechtfertigen sein“, findet blinder Konfessionalismus, dem der Buchstabenglaube über alles geht, ein Zeichen des Schuld- bewusstseins des Dichters, ein Bekenntnis seiner Feindschaft gegen das Christentum, die man auch sonst ihm unterlegt. Wer so urteilt, der verkennt, dass eine Sittlichkeit auch in den vorchristlichen, auch in den heidnischen Religionen, ja in jeder Religion vorhanden ist, dem muss der Apostel Paulus schon als Abtrünniger erscheinen, wenn er im 2. Kapitel des Römerbriefs den Ausspruch thut:„Denn so die Heiden, die das Gesetz nicht haben und doch von Natur thuen des Gesetzes Werk, dieselbigen, dieweil sie das Gesetz nicht haben, sind sie ihnen selbst ein Gesetz, damit, dass sie beweisen, des Gesetzes Werk sei beschrieben in ihrem Herzen, sintemal auch ihr Gewissen sie bezeuget, dazu auch die Gedanken, die sich unter einander verklagen oder entschuldigen.“
Wenn Schiller die gebrauchte Freiheit eine schwerer zu rechtfertigende nennt, so sind das nur die UÜbergangsworte zu der dann folgenden von ihm gegebenen Rechtfertigung. In dem schon angeführten Brief an Körner vom 10. März 1803 sagt er darum geradezu:„Das Ideeenkostüm, das ich mir erlaubte, hat dadurch seine Rechtfertigung, dass die Handlung nach Messina versetzt ist, wo sich Christentum, griechische Mythologie und Mohamedanismus wirklich begegnet und vermischt haben. Das Christentum war zwar die Basis und die herrschende Religion; aber das griechische Fabelwesen wirkte noch in der Sprache, in den alten Denkmälern, in dem Anblick der Städte selbst, welche von Griechen gegründet waren, lebendig fort, und der Märchenglaube, sowie das Zauberwesen, schloss sich an die maurische Religion an. Die Vermischung dieser drei Mythologieen, die sonst den Charakter aufheben würde, wird also hier selbst zum Charakter. Auch ist sie vorzüglich in den Chor gelegt, welcher einheimisch und ein lebendiges Gefäss der Tradition ist.“
Die ganze Vermischung ist eben nur äussere Form, wie sie in unseren gebildeten Kreisen infolge unserer Bekanntschaft mit dem klassischen Altertum in der Ausdrucksweise vielfach auch zu tage tritt; irgend eine unchristliche sittliche Anschauung, die dem Zuhörer als sittlich und also nachahmenswert empfohlen werden sollte, findet sich nirgends im Stück; die Grundgedanken des Stücks, dass die Natur ein grosses Lebendiges sei, in welchem alles Frucht und alles Samen ist, dass gebüsst wird unter der Sonnen jede That der verblendeten Wut, dass die Schuld der Ubel grösstes ist, sie sind so rein sittlich, so echt christlich, dass eben nur förmliche Blindheit zu Urteilen führen kann, wie wir sie bei den Gegnern des Stückes oder des Dichters lesen. Da verlangt


