Aufsatz 
Über die Sendung drei berühmter Philosophen von Athen nach Rom im Jahre 155 v. Chr / Wiskemann
Entstehung
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wurden Afrika und Spanien unterworfen. Der äussern Herrschaft musste eine erwei- terte Staatskunst, eine tiefer begründete Rechtslehre, eine höhere Geistesbildung zur Seite gehen. Die Staatsmänner und Begründer des wissenschaftlichen Rechts entnah- men der Stoa und der Akademie, wessen sie benöthigt waren. Die vorher genannten Männer, die ein halbes Jahrhundert das Steuerruder des grossen Staatsschiffs führen, die Scipionen, Lälier, Meteller, Catuler, Aelier, Mucier, Rutilier, schöpfen aus der reich fliessenden griechischen Wissenschaft, haben griechische Gelehrte zu Lehrern, Freun- den, Rathgebern. Wenn man in neuerer Zeit den Einfluss der Stoa auf die Ausbildung des römischen Rechts als minder bedeutend darstellt ¹), so dürfte das wohl nicht rich- tig sein. Das römische Recht ist zwar im Wesentlichen ein Gewächs des heimischen Bodens, aber darum mit Ritter ²) zu sagen, dass die fremde Philosophie auf die positive Lehre der römischen Jurisprudenz nur einen äussern Einfluss habe üben können, ist zu viel behauptet. Die innere Bewältigung des zähen Stoffs, die Schärfe der Auffassung, die Erklärungen, der Schematismus des Ganzen werden ohne Zweifel zum guten Theile der Beschäftigung mit der griechischen Philosophie verdankt, wenn man auch von ein- zelnen Lehren, einzelnen Sätzen, die sich an die Stoa anschliessen, absehen will ³). Dass nun gar die Beredsamkeit erst mit Hälfe griechischer Lehrer und griechischer Wissen schaft ihre Höhe erstieg, sieht man schon aus der Thatsache, dass erst seit der Mitte des zweiten Jahrhunderts die Reihe der eigentlichen Redner beginnt. Mit Recht sagt Westermann in dieser Hinsicht), dass der Anstoss, den die drei griechischen Philosophen den Römern gaben, nicht minder gross gewesen als der, den einst die Athener durch die Wissenschaft und Kunst des Gorgias erhielten. Es bedarf kaum der Erinnerung, dass mit diesen veränderten geistigen Bedürfnissen zugleich die Erziehung der Jugend die durchgreifendsten Veränderungen erfuhr. Wie aus dem schon oben erwähnten im J. 161 gegen sie erlassenen Senatsbeschluss und aus den an den jungen Scipio gerich- teten Worten des Polybius zu ersehen ist), gab es zwar schon vor unserer Gesandt- schaft griechische Philosophen und Rhetoren in Rom, aber ihre Wirksamkeit war eine beschränkte und galt bei den Meisten nicht blos für unnütz, sondern auch für gefährlich. Das wurde anders, als die ersten Männer ihre Kinder von Griechen erziehen liessen

¹) Bluntschli, Stslex. in Rechtsphilosophie, B. VIII, S. 517.

) IV, 85. ³) Vgl. Krug, encykl. philos. Lexic. in Jurisprudenz. 4) II,§. 29.

³) XXXII, 10: xo2 J2e di u oy Ard as EMASo5 εον 69 zurdà oy rd- 70100τ ν&νερ⁴ι v.