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unrecht erklärt, falsches Geld, das man erhalten, wieder auszugeben, Wein, der im Be-
griff sei, umzuschlagen, noch zu verkaufen, die leichten Fehler eines Sklaven, den man zum Verkaufe ausbiete, zu verschweigen 1). Antipater ist in all' diesen Fällen anderer Meinung. Auch Cicero, der sich in der Wissenschaft oft über Gebühr in die Brust wirft, missbilligt die Ansicht des Diogenes. Ich werde weiter unten darauf aufmerksam machen, dass die Vorträge des Diogenes zu Rom ohne Zweifel auch der Ethik, viel- leicht der Casuistik entnommen waren, da die römischen Juristen bei Bestimmung ihrer erlaubten und unerlaubten Handlungen das, was die griechische Philosophie, namentlich unser Diogenes auf diesem Punkte geleistet hatte, verwerthen konnten 2²²).
Aus der eben bezeichneten Richtung des Diogenes auf das wirkliche Leben ist es zu erklären, dass er auch den Staat in den Bereich seiner Studien zog. Die Stoiker schätzten das Leben im Staate nicht so hoch wie die frühern Philosophenschulen. Die Richtung auf individuelle Unabhängigkeit ist in ihrem System zu vorherrschend, als dass sie auf die Gestaltung des menschlichen Gemeinlebens zu grosses Gewicht legten ³). Zwar schrieben schon Zeno, Kleanthes, Chrysipp über den Staat ⁴), indess waren, wie man vermuthen muss, Diogenes und Panätius die ersten unter den Stoikern, die über Staatsverfassung, Gesetze, Stände, Aemter, Verwaltung ausführlicher und zugleich in einer für jeden Gebildeten verständlichen Weise handelten 5). Diogenes that dies in zwei Schriften, von denen die eine von den Gesetzen ⁶), die andere vom Adel) handelte. Beide scheinen nach den wenigen Andeutungen, die uns gegeben werden, philosophisch-historischen Inhalts gewesen zu sein.
Das Gesagte lässt den Diogenes als den bei weitem grössten Stoiker seiner Zeit
1) Eb. c. 23. 2²) Vgl. Mommsen, röõm. Gesch. 1855, B. II S. 396. 3³) Zeller III, 1, 264. 4) Eb. S. 272, Anm. 4.
5) Cic. de leg. III, 5, 14: Sed hujus loci de magistratibus sunt propria quaedam, a Theophrasto primum, deinde a Diogene Stoico quaesita subtilius. At. Ain tandem? etiam a Stoicis ista tractata sunt? M. Non sane, nisi ab eo, quem modo nominavi, et posten a magno homine et in primis erudito, Panaetio. Nam veteres verbo tenus, acute illi quidem, sed non ad hunc usum popularem atque civilem, de re publica disserebant.
⁴) Atben. XII, 526, d: aνπαα eipnks eb αꝓπ ναρςν QOvés 6 BSNGVIO;F, v 1ρ 6v Nöpov..
⁷) Eb. IVY, 168, e; Aioreyns 8'6 BaG1O 2v Tolc xe Eoreveixs.


