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dieselbe für seine Theaterschule und zur Unterhaltung seiner Truppe wäre ausgezahlt wor- den. Glaubwürdiger ist indess, was Cicero sagt, und was sich auch mit den Worten des Plinius vereinigen lässt, dass er jährlich 300,000 Sest. eingenommen, aber recht wohl auch habe das Doppelte einnehmen können. Man muss dabei an die Einnahmen nicht bloss in Rom, sondern auch auswärts denken, wohin Roscius wenigstens einen Theil seiner Gesell- schaft schickte, während er selbst die Stadt nie scheint verlassen zu haben. Ich möchte nach Allem annehmen, dass Roscius einen bestimmten Gehalt, etwa 300,000 Sestertien, vom Staate erhalten habe, denn warum würde sonst Cicero sagen, seit 10 Jahren schon nehme er keinen Gehalt mehr? Hätte er Privatpersonen Nichts für sein Spiel abnehmen sollen? Den vom Staate gezahlten Gehalt gab er jedoch schon gegen 86 v. Ch. auf, einmal, weil er hier, wie sonst, liberalissimus und munificentissimus war, sodann aber auch, weil ihm die Verträge mit den Festgebern, die ausserordentlichen Geschenke nach gelungenen Aufführungen ¹), die ausgesetzten Preise, die Zinsen seines bereits erworbenen Vermögens auch ohnedem eine hin- reichend grosse Einnahme sicherten. Wenn man aber fragt, worauf sich die Annahme eines solchen vom Staate gezahlten Gehaltes stütze, so erinnere man sich, dass schon frühe die sacerdotes, tibicines, ferner die verschiedenen Klassen der scribae, praecones, viatores ²) und alle andern apparitores Gehalt erhielten, warum nicht also auch Schauspieler, zumal wenn die scenischen Spiele von einem Manne wie Roscius besorgt wurden und schon an und für sich mit dem Kultus in so enger Beziehung standen? Zudem lesen wir bei verschiedenen Schriftstellern, dass lucar den Gehalt bedeute, welchen die Schauspieler erhielten ³) und dass das Wort von lucus herkomme, weil die Einkünfte aus vielen, der Stadt nahe gelegenen Hai- nen zum Gehalt der Schauspieler seien verwandt worden. Eine solche Bestimmung ist aber in jedem Falle alt und bezieht sich nicht bloss auf die Kaiserzeit. Ausserdem steht wohl auch die Abgabe, welche die Provinzen an den Statthalter für das Theater bezahlen mussten, mit unserm Gegenstande in Verbindung. So mochten also neben andern Dienern des Staats*)
1) Grysar S. 352; Klotz zu Cic. Red. II, S. 791.
²) S. Pauly V. Viator. Alle diese Subalternen und Diener bildeten Collegia.
²) Fest. V. Pecunia p. 253 ed. Müll. sagt: Pecunia quae erogatur in Iudos etspectacula, appellatur lucari edicta quod e lucis captetur. Und p. 119: Lucaris pecunia, quae in luco erat data; lucar appellatur aes, quod ex lucis captatur. Plut. quaes. Rom. 88:„Ald i rsXO0Nevov Sis 06ν AOOαεε 1xX*20Gtv;“ J, 6ri oA torwy A-on eet ny Töy vE evxX OeOe, à XAXODH NOOXOu, kab ny d e 600J0v el; rac Oẽας d1axoy; Charis. p. 125 erklärt das Wort durch Osaæxoνυν εροοι Glossae Labb.: Lucar, Oe& ‿ J=xy (0510v) 9¹6005 ³0 Dlauov, 140005 dsaτεεμην h20u6y. 0 Au76c. S. ausserdem Lips., Excurs, zu Tac. Ann. 1, 77 und Forcellin. Lucar. Ueber den Gehalt der Schauspieler in der Kaiserzeit, wo das Theater als Staatsanstalt betrachtet wird, s. Senec. Ep. 81; Suet. Tib. 34; Capitol. V. M. Ant. c. 11; Lucian Jcarom. 29. Unter Tiberius(Dio Cass. 56, 47) zahlten die Volkstribunen den Gehalt der Schauspieler aus.
⁴) Der erste Lehrer, welcher vom Staate Gehalt bezog, scheint Spurius Carvilius bereits zur Zeit des Nävius gewesen zu sein. S. Plut. Quaest. Rom. 59 u. Gell. XVII, 21.


