Aufsatz 
Über das Handschriften-Verhältnis des Altfranzösischen Guy de Warwick
Entstehung
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1888 Sept. 26.

Okt. 15.

Nov. 13.

Nov. 28.

1889 Jan. 23.

Jan. 25.

Mäarz 16.

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und Todestage der in Gott ruhenden Kaiser Wilhelm I. und Friedrich fortan als vaterlandische Gedenk- und Erinnerungstage begangen werden, daß die Schule diese Tage nicht in festlicher Muße begehen, vielmehr dieselben ihrer gewohnten Arbeit widmen, aber mit einer Stunde einleiten oder beschließen solle, durch welche die Gemüther der zusammengehörenden Schuljugend in Gottesfurcht ge- sammelt und in der Betrachtung der Thaten und Tugenden Kaiser Wilhelm I. und Kaiser Friedrichs erhoben und mit dankbarer und treuer Gesinnung gegen König und Vaterland erfüllt werde.

Das Kgl. Prov.-Schulk, hebt die Weisungen, welche in dessen Circularverfügung vom 26. Juni 1883 hinsichtlich der körperlichen Züchtigung der Schüler gegeben worden sind, insoweit auf, als sie den Charakter bindender Vorschriften tragen, und beschränkt sich für die Zukunft auf eine nachdrückliche Empfehlung der gedachten Bestimmungen, indem es damit die eindringliche Mahnung verknüpft, bei der Verhängung von Schulstrafen niemals die Grenzen weiser Mäßigung zu überschreiten und stets eingedenk zu sein, daß die elterliche Zucht das Vorbild aller Schulzucht sein soll.

Das Curatorium macht auf die Bekanntmachung des Magistrats aufmerksam, wonach durch Magistratsbeschluß vom 1. Mai 1888 angeordnete Zahlung des Gehalts für 2 Monate an die Witwen, bezw. ehelichen Nachkommen verstorbener Lehrer unter den nämlichen Modalitaten auf eine dreimonatliche Gehaltsrate er- weitert worden ist.

Dasselbe verlangt, daß die Belege über die Kosten für das Einsetzen neuer Fensterscheiben künftig mit einer Bemerkung versehen werden, aus welcher die Ursache der Zertrümmerung der Scheiben zu entnehmen, bezw. der Grund er- sichtlich ist, warum eine Ersatzleistung nicht herbeigeführt werden konnte.

Das Kgl. Prov.-Schulk. teilt ein die Berücksichtigung des Sabbaths bei streng- gläubigen Israeliten betr. Ministerialrescript mit.

Das Curatorium teilt mit, daß nach einer Mitteilung Kgl. Polizei-Präsidii bei Erkrankungen zum Hausstande von Lehrern gehörigen Personen an Masern es einer Aussetzung der Unterrichtsthäatigkeit der betr. Lehrer fernerhin und bis auf weiteres nicht mehr bedarf, daß aber die Schuldirigenten in allen diesen Fallen der städtischen Schulbehörde alsbald berichtliche Anzeige zu erstatten haben.

Das Kgl. Prov.-Schulk, teilt aus dem unter dem TitelSchule und Auge im Druck erschienenen Vortrage des Herrn Prof. Dr. Schmidt-Rimpler zwei Stellen mit, welche besondere Beachtung verdienen, und fordert Bericht, in welcher Weise an der Anstalt für die Sauberkeit der Klassen und Turnhallen Sorge ge- tragen werde.

Dasselbe macht auf den Bericht des 8. Deutschen Congresses für Erziehliche Knabenarbeit zu München am 22. und 23. September 1888, sowie auf die Schrift Aus der Lehrerbildungsanstalt des Deutschen Vereins für Knabenhandarbeit etc. als geeignet zur Anschaffung für die Lehrerbibliothek aufmerksam, überweist derselben Blatt I und II derAllgemein unterrichtenden Mitteilungen des Deutschen