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Ein Rückblick auf die Beschaffenheit dieser vier grossen Teile des Gedichtes lehrt uns demnach:
1. Das charakteristischste Gepräge tragen der zweite und vierte Teil, in welchem— wir können sagen ausnahmslos die drei Handschriſten GPA zusammengehen, deren UÜbereinstimmung ferner auch in den beiden anderen Teilen durch zahlreiche Beispiele belegt ist.
2. Diesem Resultate widerspricht nicht, was als Characteristicum des ersten Teiles hervor- zuheben ist, dass nämlich in diesem annähernd ¾ der Fälle eine engere Verwandtschaft der beiden Handschriften PFA gegenüber G zeigen.
3. Mit dem aus 1. und 2. sich ergebenden Handschriftenverhältnis aber nicht so gut verträglich scheint das bezeichnende Merkmal des dritten Teiles, in welchem eine, wenn auch nur geringe, Mehrheit von Fällen auf eine Zusammengehõrigkeit von GA gegenüber P hindeutet. Diese— wohlbemerkt nur scheinbare— Schwierigkeit werden wir als solche jedoch immer weniger empfinden, je mehr unsere schon oben ausgesprochene Annahme an Bestimmtheit gewinnt, dass an allen den fraglichen Stellen, selbst da, wWo sich nicht gerade ein strenger Beweisgrund beibringen lässt, in P selbständige Anderungen, um nicht zu sagen Verschlechterungen des Urtextes vorliegen. Vorläufig bestärken in diesem Gedanken kann uns der Befund, dass P im allgemeinen das schlechteste von allen bekannten Manuscripten ist, ein Urteil, welches auch sonst schon verbreitet zu sein scheint.) Beweisendes Material hierfür werden unsere Einzel- untersuchungen, denen wir uns nunmehr zuwenden, in Hülle und Fülle mit sich bringen. Nur eines sei mir, denselben vorgreifend, gestattet hier zu erwähnen: Sowohl aus dem zweiten als dem dritten der grossen Teile des Gedichtes, wo also unsere Ansicht von der engeren Zusammen- gehörigkeit der beiden Handschriften PAà gegenüber G nicht begründet oder gar durchbrochen zu sein scheint, werden wir Reimfehler zu verzeichnen haben, welche uns dieselbe, hätten wir sie nicht sonst schon, geradezu aufzwingen würden.
A. Keine der drei Handschriften G, P, A ist Vorlage der anderen.
Beweis: In jeder der Handschriften finden sich Lücken oder geringere Auslassungen, grössere oder kleinere Zusätze und fehlerhafte Lesarten, welche die anderen nicht haben.
a) G ist weder Vorlage von P noch von A noch von PA.
1. G hat nach f. 1 eine Lücke, welche Pund A übereinstimmend mit je 586 Versen ausfüllen. Ebenso fehlt in Gnach f. 72 ein Blatt, dessen 96 VV. sowohl in Pals auch in A wiederum zu finden sind.
2. f. 93 ist in G abgerissen, so dass nur noch ein kleiner Streifen übrig ist. Auch an dieser Stelle zeigen P und A vollständiges Zusammengehen in der Verszahl.
3. G führt die Geschichte nicht zu Ende. p hat nach der Zeile, mit welcher G f. 96 unten abbricht, noch 201, A noch 221 VV. bis zum Schluss und- A darauf noch eine Inhalts- Rekapitulation von 71 VV.
4. G 33 b ff. nennt schon Tanner a. a. o. p. 58 mit Recht lückenhaft. Wie er aber trotzdem p. 57 die Erzählung in G hier„als kurz und bündig loben kann gegenüber der breiten und weitschweifigen“ der ihm sonst bekannten Uberlieferung, vermag ich mit Zupitza(Anglia II p. 198) nicht zu verstehen. Da die Stelle für die Beurteilung des ganzen Handschriftenverhältnisses von der grössten Bedeutung ist, so werde ich dieselbe im Zusammenhange besprechen Ich teile
¹) P. Meyer sagt z. B. im„Bulletin de la Société des Anciens Textes fr.«, 1882 p 62:»Tous ces mss.(Sc. P,
A, H, F, M) sont mauvais; tous ſourmillent de ces fautes qu'on doit s'attendre à rencontrer sous la plume de copistes anglo-normands ou anglais, mais le plus mauvais de tous mie parait étre celui de Paris.“


