Aufsatz 
Verteidigung der Vulgata in Platonis Rep. IX, cap. 9 / von Wilhelm Weigand
Entstehung
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5. Verordnungen

erfolgten in dieſem Schulj. keine, als die von Gr. O. St. R., wornach in den Abgangs⸗ 2 zeugniſſen zu bemerken iſt, wie lange jeder Schüler vor der Zulaſſung zur Maturitäts⸗-

prüfung noch in einem Gymnaſium zu verbleiben habe.

6. Ferien.

Die von meinem Vorgänger durch Verminderung der großen Ferien am Ende des Schuljahres eingeführten 14tägigen Sommer⸗ oder Hundstags⸗Ferien ſind nach dem all⸗ gemeinen Gutachten des Lehrercollegs dieſes Jahr eingeſtellt und dafür der alte Status⸗ quo im Allg. wieder hergeſtellt worden, da ſie wegen der Kürze ihrer Dauer den beab⸗ ſichtigten Zweck meiſt verfehlten und bei dem hier hergebrachten Schulkalender in die Hauptzeit des Unterrichtes ſtörend eingriffen. An unſrer Anſtalt iſt nämlich bisher an der alten Sitte feſtgehalten worden, wornach der Unterricht auf einen ganzen Jahres⸗ curſus berechnet wird, die öffentl. Hauptprüfung und Hauptferien in den Herbſt fallen, eine Sitte, welche in andren Ländern immer noch am Zweckmäßigſten befunden wird, während die höheren Lehranſtalten in Deutſchland, namentlich im Norden, und auch in unſerem Großherzogthum, allgemein davon abgekommen ſind. Ich konnte mich von dieſer alten guten Sitte bisher nicht trennen. Abgeſehen davon, daß ſie hier von einer beſonderen Oertlichkeit immer noch geboten wird, fand meine Erfahrung, daß die Haupt⸗ prüfung im Herbſte ein unerſetzlicher Sporn für Lehrer wie Schüler im zweiten Semeſter iſt. Das Bedeutungsvolle des Alten wird meiſt erſt dann oft recht erkannt, wenn es abgeſchafft iſt. Was man von der ſchönen Erholungs⸗ zeit in dem von den Dichtern viel beſungenen Mai ſagt, und andre Gegengründe können nicht überzeugen. Klopſtock, der auch ein Dichter war, lobt nicht umſonſt den Mai, welchen man bei ihm September heißt. In denm ideellen, nackten, oft(gleich ſeinen Lobpreiſern) gar froſtigen und launiſchen Mai beſucht und hält man leicht Schule, im Herbſte aber, der überall zwar nicht ſo poetiſch aber reell ehrlich mit vollen Händen die Wanderer bewillkommt, reiſ't man wol beſſer. Die wahren Schulmänner ſind und ſollen auch dichteriſch ſein und werden über einen ſchönen Mai ſich nicht minder wie jeder Andre freuen; aber die wahren Dichter nach Horaz non solum delectari sed et brod-esse volunt!

In Volksſchulen hat es in Abſicht der Ferien ein andres Bewandtniß. Die un⸗ vermeidlichen frei⸗ und unfreiwilligen Schulverſäumniſſe der Volksſchul⸗Jugend ſowie die auch im Intereſſe des Volkes in das Frühjahr verlegte Confirmationszeit machen es unumgänglich nothwendig, daß hier das Schuljahr und die Hauptprüfung im Frühjahr iſt, und daß im Sommer längere Ferien, ſelbſt in den Städten, eintreten.