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stimmenden Einfluss auf Deutschlands und Italiens Geschicke ausgeübt.
Sie, die schutzlose Witwe König Lothars II, vor Beren- gars Gewaltthätigkeit zu schirmen, die Herrschaft über Italien und damit die Kaiserkrone zu gewinnen, zog Otto I, wie schon früher erwähnt, im Jahre 951 mit seinen tapferen Scharen nach Italien.
Es gelingt dem deutschen König zwar Berengar zu de- mütigen und im unaufhaltsamen Siegeslauf dessen italisches Reich zu erobern, aber erst dadurch, dass die ebenso staats- kluge als beliebte Adelheid Otto die Hand zum ehelichen Bunde reicht und die eigenen Ansprüche auf diesen ihren zweiten Gemahl überträgt, ‚wird es demselben möglich, die deutsche Herrschaft in Italien fester zu begründen und in der Folge das Kaisertum Karls des Grossen zu erneuern.
Italien und die Kaiserkrone bleiben fortan bei den Deutschen.
Die Geschicke Deutschlands verflechten sich nun aufs engste mit denen des schönen Landes in Süden: eine Ver. bindung, die lange Zeiten hindurch gedauert und auf die Entwicklung beider Länder den folgenschwersten Einfluss ausgeübt hat.
Der allgemein politischen Bedeutung Adelheids entsprach indes auch vollkommen der grosse aktuelle Einfluss, den sie von ihrer Vermählung mit Otto I. an bis zu ihrem Hingang auf die Regierung des Reiches bethätigt hat.
Adelheid genoss bei Otto I. ein ebenso grosses Vertrauen als Ansehen; infolge hievon erscheint kein Name von den- jenigen, die Gunstbezeugungen von dem mächtigen Herrscher erwirkten, in den Urkunden so häufig wie der ihrige.')
Ja seit März 962(Urkunde vom 13. März 962, St. 303, B. 255, eine Bestätigung für die Kanoniker S. Martin zu Lukka enthaltend) wird sie in den Öttonischen Urkunden
öfters geradezu als„die Genossin des Reiches“ bezeichnet,?)
!) Dümmler 520 u. A. 3. In Anm. 3 heisst es dorl:;„Nach einer von Köpke gemachten Zusammenstellung hat Adelheid von allen Personen des - königlichen Vertrauens am häufigsten interveniert, nämlich in 21 Jahren 82 Mal(wovon 54 auf Deulschland, 27 auf Italien, 1 Urkunde auf Reims fällt). Mathilde kommt unter Otto nur 5 Mal vor.“
2) Dümml. 330 u. A. 2,


