Aufsatz 
Zur Geschichte der Heimsuchung und Zerstörung der freien Reichsstadt Worms durch die Franzosen in den Jahren 1688 und 1689 : nebst einer Berechnung des dadurch verursachten pecuniären Schadens : nach noch vorhandenen handschriftlichen Berichten, theils in Prosa theils in Versen, durch den Druck veröffentlicht / von Wilhelm Wiegand
Entstehung
Einzelbild herunterladen

A. Berichte in Proſa. 1) Jahr 1688.

Den 16/26 7bre kam eine franzöſiſche Armée von Kayſerslautern, darinnen Pfältzer lagen, und eroberten dasſelbe nebſt dem Schloß ohne vielen Widerſtand; ſo ging es auch mit Mannheim, Heidelberg und Frankenthal.

Den 22. 7bre oder 2. Octobr. ging marquis von Boufleurs auch nach Worms und ließ mit der Stadt durch den marquis de Bervis eine Capitulation ſchließen, kraft welcher dieſelbe in geiſtlichen und weltlichen Dingen ſolte ungekränkt gelaſſen auch niemals mehr als 2 bis 300 Mann zu Fuß einquartiret werden. Ferner ſolten die Einwohner keine Verpflegung ihnen den Winter durch zu geben haben. Die billeten könnte der Rath mit Zuziehung Königl. Kriegs⸗Commiſſariats machen. Dieſen Ver⸗ ſprechungen ohnerachtet zogen gleich nach geöffneten Thoren 3 bataillone und etliche compagnien zu Pferde ein, welche die Nacht über mit Wein, Fleiſch und Brod mußten von den Einwohnern un⸗ entgeldlich verpflegt und die officiers nach Verlangen tractirt werden.

Den 23 7bre zogen zwar die Navarriſche ab, es blieben aber 110 Mann zu Fuß und 2 escadrons zu Pferd zurück; dieſe quälten die Bürgerſchaft nicht nur wie vorher, ſondern es ver⸗ langten auch die Franzoſen, daß ſie denen franzöſchen Unterthanen oder(denen), welche unter ihrem Schutz lebten, unverzüglich alles bezahlen mußten, was dieſer oder jener ihnen etwa ſchuldig worden.

Den 13,/23 9bre zogen 2 bataillons vom Königl. Regiment und 8 compagnien zu Pferd in die Stadt ins weiter quartier, und die vorigen zogen ab. Dieſe neu angekommene Leute und Pferde mußten ungefähr 500 Hausgeſäß von Bürgern ꝛc. verpflegen, denn die Stifter, Klöſter, Adliche und Juden wurden von der Verpflegung befreiet. Zudem verbotten ſie den Weinhandel mit denen Ländern, die es nicht mit ihnen hielten. Die Winterverpflegung dauerte 160 Tag, wobey zwar eine Königl. Verordnung des tractements herauskam, nehmlich: dem musquetir, corporal oder sergant täglich 1& Fleiſch, einem Fendrich 4%, einem Hauptmann 6 8 oder für jedes& 3 kr.; ein(em) Reuther ½ Maß Wein und 2%8 Fleiſch nebſt Feuer und Licht, wie die Fußgänger, einem Rittmeiſter 13 Maß Wein, 12& Fleiſch und 30 kr. an Geld, einem lieutenant 2 Maß Wein, 8 8 Fleiſch und 24 kr. an Geld; einem cornet 1 ½ Maß Wein, 6 8 Fleiſch und 18 kr. an Geld; einem quartirmeiſter 1 Maß Wein, 4% Fleiſch und 12 kr. an Geld; ein(em) Oberſt und major jeder nach proportion. Der Wirth mußte dabei den centner Heu um 30 kr., das Malter Haber um 45 kr, das Gebund Stroh(20 bis 25& ſchwehr) um 1 kr, oder ein Pferd Tag und Nacht in Futter und Streu um 8 ½ kr. halten.*)

Gleichwohl ſtund dieſe Verordnung denen officiers und Soldaten nicht an, ſchickten alſo etlichen Herren Dreizehnern*) auf den hl. Chriſtabend von ihren ſchlimmſten Soldaten execution in

*) Vorſtehende Angaben ſtimmen nicht ganz überein mit denen in der erwähnten von Hrn. Prof. Oncken herausg.

Authentiſchen Erzählung ꝛc. **) Der ſouveräne Senat beſtand aus 13. Mitgliedern.