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Nun weiter, wie ſollen uns die Krieger gegen die Feinde verfahren?— In welcher Beziehung denn?— Erſtlich die Leibeigenſchaft betreffend, ſcheint dir einerſeits das gerecht, daß ſie als Griechen Bürger griechiſcher Städte zu Leibeigenen machen, oder andrerſeits das, daß ſie auch nach Möglichkeit einem andren griechiſchen Staate dies nicht geſtatten und die Schonung der griechiſchen Nation zum Gewohnheitsrecht machen, indem ſie nur dadurch der allgemeinen Unterjochung des barbariſchen Auslandes entgehen?*)— Ueberhaupt und in jedem Falle verdient die Schonung den Vorzug.— Folglich iſt es auch wohl nicht recht, daß entweder unſre Bürger ſelbſt einen Griechen zum Leibeigenen haben, oder andren Griechen den Rath dazu ertheilen?— Ja das gewiß; befolgten die Griechen dieſe Verordnung, ſo würden ſie ihre Streitkräfte mehr gegen das Ausland wenden können, und dadurch ſich ſelbſt nicht in den Haaren liegen.— Ferner nach erfochtenem Siege an den gefallenen Feinden ſich eine andre Plünderung zu erlauben als die der Waffen, iſt das human? Oder liegt darin nicht ein doppeltes Unheil, daß erſtlich es den Memmen eine will⸗ kommene Gelegenheit an die Hand gibt, nicht gegen den Feind zu marſchieren, unter dem Vorwande, daß ſie eine Kriegspflicht erfüllen, wenn ſie bei einem todten Feinde ſich zum Plündern niederducken; daß zweitens durch dieſe Plünderungswuth viele Heere zu Grunde giengen? Und ſcheint es dir nicht ferner eben ſo unmenſchlich als habgierig, einen Leichnam zu berauben, ſowie das Zeichen einer ganz unmänn⸗ lichen und bornierten Denkart zu ſein, den Leib des Gefallenen für den feindlichen Krieger zu halten, während der eigentliche Feind**) doch davon geflohen iſt und nur das Inſtrument, mit welchem er kriegte, zurückgelaſſen hat? Oder gemahnen dich nicht Menſchen ſolcher Handlungen an die Hunde, welche gegen die Steine zürnen, mit welchen jemand ſie geworfen hat, während ſie den Werfenden in Frieden laſſen?— Ja, ſie gemahnen mich ganz ſo.— Die Plünderung der Todten ſowie die Verweigerung der Beerdigung müſſen folglich nach den gedachten Gründen von unſren Kriegern unterlaſſen werden.— Ja doch, bei Gott!—
16. Ferner auch werden wir keine Waffen in der Abſicht in die Tempel
5“) Nach dem gewöhnlichen Kriegsrechte der Griechen war das Loos der Gefangenen und der
Bürger einer eroberten Stadt die Selaverei. Dies erfuhren auch die Verbündeten Athens, wenn ſie die auferlegten Bundesſteuern nicht bezahlten und gegen eine derartige Execution ſich zur Wehre ſtellten.— Die hier den Griechen ertheilte politiſche Lection hat auch heute noch ihren Werth. Deutſcher, mutato nomine fabula de te etc.—
*) Daß Plato hier ſeine beſonders im Phädo bewieſene Lehre von der Unſterblichkeit der menſch⸗ lichen Seele durchblicken und ſie auch dem Soldaten zur Verminderung der grauſamen Kriegsgebräuche predigt, bedarf keiner weiteren Andeutung; aber eher dies, daß auch hier wieder Plato eine beſſere Sitte der Spartaner verwendet. Bei den übrigen Griechen war es Kriegsgebrauch, daß die Soldaten nach kaum geendigten Treffen die Leichname der Feinde plünderten; nur den Spartanern war dies verboten, und eine beſondere Wache von 300 Mann hielt dieſes Verbot aufrech3t. 1


