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einzupflanzen: wird ſie da nicht, wenn ſie unter Freie ſowohl als unter Selaven geräth, auch bewirken, daß ſie einander haſſen, ſich entzweien, daß ſie unvermögend ſind, etwas gemeinſchaftlich mit einander auszurichten?— Za wohl.— Und ferner, wenn ſie unter zwei geräth, werden ſie nicht uneinig werden, ſich haſſen und nicht nur gegen einander, ſondern auch gegen die Gerechten feindſelig ſein?— Ja, ſagte er.— Wenn ſie aber nun, mein Schönſter, in einem einzelen Menſchen wohnt, wird ſie dann ihre Wirkungskraft verlieren, oder ſie in eben dem Grade behalten?& Sie ſoll ſie meinetwegen in eben dem Grade behalten, ſagte er. Nicht wahr, die Un⸗ gerechtigkeit beſitzt offenbar eine Wirkungskraft, der Art, daß ſie das, worein ſie immer geräth, es mag nun ein Staat, oder eine Gemeinde, oder eine Heerſchaar, oder was immer ſonſt eine Geſellſchaft ſein, erſtlich unfähig(352) macht, mitt ſich ſelbſt einig zu handeln, weil ſie mit ſich ſelbſt in Streit und Zwiſt liegt; daß ſie dieſelbe zweitens nicht nur mit ſich verfeindet, ſondern auch mit jedem Entgengeſetzten, beſonders mit dem Gerechten? Iſt's nicht ſo?— Ja wohl.— Und wenn ſie nun in einem Einzelen wohnt, ſo wird ſie, glaub' ich, ſo ganz dieſe Wirkung behalten, welche ſie nach ihrem angeborenen Weſen hat; erſtlich nämlich wird ſie ihn zu jeder Verrichtung unfähig machen, weil er mit ſich ſelbſt in Streit und Uneinigkeit lebt; zweitens wird ſie ihn mit ſich ſelbſt und mit den Gerechten verfeinden. Nicht wahr?— Ja.— Gerecht ſind ja doch nun auch die Götter, mein Lieber?— Meinetwegen, ſagte er.— Mithin wird der Ungerechte auch mit den Göttern verfeindet ſein, o Thraſymachus, der Gerechte dagegen ihnen befreundet?— Genieße nur nach Herzensluſt die Freude an deiner Demonſtration, laß dir's ſchmecken, ich für meinen Theil will dir nicht ent⸗ gegnen, damit ich mit denen da mich nicht verfeinde! So komme denn her und gewähre) mir vollends den noch übrigen Schmaus dadurch, daß du antworteſt wie bishez. Ja ich laſſ' es mir noch weiter ſchmecken; denn eine größere Verſtändigkeit, Tüchtigkeit und practiſche Fähigkeit auf der Seite der Gerechten iſt offenbar erwieſen, ſowie andererſeits, daß die Ungerechten nicht im Stande ſind, irgend eine Handlung zu gutem Ende zu führen; ja, es iſt ſogar offenbar, daß wir uns ganz und gar unrichtig ausdrücken, wenn wir einmal von einer kräftigen Ausführung einer Sache durch Ungerechte ſprechen; denn als durchaus ungerechte Menſchen hätten ſie nicht die Hände von einander gelaſſen, weshalb offenbar noch ein Funken von Gerechtigkeit in ihnen war, welcher bewirkte, daß ſie doch nicht gar zu gleicher Zeit ſowohl gegen ihre eigene Körperſchaft als auch gegen die von ihnen Angegriffenen Ungerechtigkeiten ver⸗ übten, und durch welchen ſie die betreffenden Handlungen zu Stande brachten; ſie konnten ja ihre ungerechten Handlungen nur deßhalb unternehmen, weil ſie noch keine ganze Spitzbuben waren, denn die durch und durch moraliſch ſchlechten Menſchen und vollendeten Meiſter in der Ungerechtigkeit ſind auch zur Ausführung eines Unternehmens unfähig.
Die Richtigkeit meiner Behauptungen hierüber iſt nun einmal dem geſunden


