Aufsatz 
Das erste Buch des platonischen Gottesstaates, oder: Kritik der bisherigen einseitigen und falschen Ansichten von Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit / Verdeutscht von Wilhelm Wiegand
Entstehung
Einzelbild herunterladen

29

Verwaltung derſelben haben, ſondern die Unterthanen(346)? Oder wenn du das nicht wiſſen ſollteſt, ſo gib mir nur auf die Frage Antwort: Sagen wir denn nicht von einer jeden Kunſt, daß ſie von andern dadurch verſchieden ſei, daß ſie eine von ihnen verſchiedene Wirkung beſitzt? Doch, mein Schönſter, antworte nicht gegen deine ſubjective Ueberzeugung, damit wir auch etwas ausrichten. Freilich, ſagte er, iſt ſte dadurch verſchieben! Nicht wahr, eine jede gewährt uns anch einen eigen⸗ Gerrhn Nutzen, aber nicht einen mit einer anderen geme inſchaftlichen, ſo z. B. die Heilkunde Geſundheit, die Steuermannskunſt Sicherheit bei der Schiff⸗ heen und ſo auch die übrigen? Allerdings doch. Nicht wahr, ſo auch die Kunſt der Taglöhner Taglohn; denn der iſt ihre Wirkung. Oder gibſt du der Heilkunde und der Steuermannskunde denſelben Namen? Oder wenn du deinem Vorſatze gemäß ſtreng unterſcheiden willſt, wirſt du mit irgend einem Rechte die Steuermannskunde Heilkunde nennen können, wenn jemand beim Steuermannsgeſchäft ſich geſund befände, weil die Schifffahrt auf dem Meere ihm zuträglich iſt? Nein doch, ſagte er. Noch, glaub' ich, wirſt du dieſen Namen der Kunſt eines Taglöhners beilegen, wenn ſich jemand dabei geſund befindet? Nicht doch! Ferner wollteſt du die Heilkunde Taglöhnerei nennen, wenn jemand bei ihrer Ausübung ſich Lohn geben läßt? Nein, ſagte er. Nicht wahr, wir waren bereits einverſtanden, daß, was den von einer jeden Kunſt geleiſteten Nutzen betrifft, dieſer ein ihr eigenthümlicher iſt?

Soll noch gelten, ſagte er. Was immer für einen Gewinn alſo alle Kunſtler ins⸗ geſammt ſich füͤr ihre Perfon erwerben, den erhalten ſie demnach offenbar davon, daß ſte noch mit irgend was, und zwar mit einem und demſelben) ſich ab⸗ geben. Scheint ſo, ſagte er. Da dürfen wir aber doch nun behaupten, daß der perſönliche Nutzen der Künſtler, wenn ſie ſich Lohn geben laſſenMihnen daher kömmt, ¹daß ſie nebſt ihrer Kunſt noch die Lohndienerei treiben? Mit Muͤhe be⸗ lahte er es. Nicht alſo von ſeiner eigentlichen Kunſt wird einem jeden Künſtler jener Gewiun, naͤmlich der Empfang des Lohnes zu Theil, ſondern, wenn man die Sache ſtreng nehmen ſoll, die Heilkunde bewirkt einerſeits die Geſundheit, die Lohn⸗ dienerkunde dabei andrerſeits Lohn, und ſo die Baukunſt einen Bau, die ihr von ſelbſt folgende Lohndienerkunde, dagegen Lohn, und ſo verrichtet eine jede der übrigen Künſte üͤberhaupt das ihr eigenthümliche Geſchäft und nützt dem, für das ſie beſtimmt iſt. Im Fall aber, daß ihr nebenher kein Lohn zukömmt, hat dann der Künſtler noch einen perſonlichen Gewinn von der Kunſt? Es ſcheint nichk, ſagte er. Schafft er nun auch keinen Nutzen, wenn er umſonſt arbeitet?=7Ich glaub doch! Nicht wahr, o Thraſymachus, das iſt nun bereits ſchon einmal ein feſtſtehendes Ergebniß, daß weder eine Kunſt noch eine Regierung das für ſie Nützliche bewirkt; ſondern, wie wir ſchon vorhin bemerkten, ſie bewirkt und verordnet den Nutzen des Pflegbefohlenen, d. h. ſie bezweckt das Zuträgliche des Geringeren, und nicht das