— 27—
Namen*) Wann aber jemand nebſt dem Vermögen ſeiner Mitbürger auch ihrer Perſonen ſich bemächtigt und ſie zu Sclaven gemacht hat, der erhält ſtatt dieſer Schandnamen die Ehrentitel: Glückſelig und Hochſelig, und zwar nicht bloß von ſeinen Mitbürgern, ſondeyn auch von allen übrigen, welche nur vernehmen, daß er das Meiſterſtück in der Ungerechtigkeit begangen hat. Denn wer gegen die Ungerechtig⸗ keit ſchimpft, der ſchimpft darüber nicht aus Scheu vor dem Unrechthun, ſondern aus Furcht, Unrecht zu leiden. Auf dieſe Weiſe, o Socratas, iſt die Ungerechtigkeit in vollendeterem Grade viel männlicher, vornehmer und hochgebietender, als die Ge⸗ rechtigkeit; daher ſteht nun der Begriff feſt, welchen ich anfangs aufſtellten das Weſenader Gerechtigkeit beſteht in dem Zuträglichen des Ge⸗ waltigeren, das des Unhierechten aber in⸗ dem, was ineuiielnn nudenuld Vortheilgewährt. hnn rig nim han„4.ℳ
1 17. Nach Beendigung dieſes Bortaga Hate Thraſpmachus im Sinne,. fch 2 eeeineenhe nachdem er wie ein Bademeiſter den langen und wortreichen Strom ſeiner Rede uns über die Ohren geſchüttet hatte. Die Anweſenden jedoch ließen ihn nicht fort, ſondern nöthigten ihn, zu bleiben und über ſeine Behauptungen Rechenſchaft zu geben. Und auch ich ſelbſt bat ihn ſehr und ſagte: O himmliſcher Thraſymachus, was für eine wichtige Behauptung haſt du uns da aufs Tapet gebracht und haſt doch im Sinne fortzugehen, ohne vorher hinlänglich zu lehren, oder zu lernen, ob ſie wahr, oder unwahr ſei. Oder glaubſt du, du hätteſt ein unbedeutendes Kapitel feſt⸗ zuſtellen unternommen und nicht vielmehr die Art der Lebensführung, nach welcher jeder von uns das vortheilhafteſte Leben haben könnte?— Ein Mann wie ich, er⸗ widerte Thraſymachus, kann glauben, daß die vorhin von ihm aufgeſtellte Behaup⸗ tung unwahr ſei?— Es ſieht allerdings doch ſo aus, als wenn du für Leute, wie wir ſind, gar kein Herz hätteſt, und jauch dir keine Gedanken machteſt, ob wir ſchlechter oder beſſer leben, unbekannt mit deiner angeblich hohen Wiſſenſchaft.„Drum, Beſter, habe die Güte und liefere auch uns den Beweis über dieſelbe. Deine Güte wird von dir garnnicht ſchlecht angelegt ſein(345), welche du uns zumal in ſolcher Anzahl erwieſen haben wirſt. Deum ich einmal⸗ beiens dir ihier offen meine bereits bekannte
. 4 1 1 8½ I H n n hon Mo= ig mu 12916
ouni 3u dieſer Stelle vergl. nera An. Probe II, S. 167:„Räubernämlich aller Art, mochten ſie an Perſonen, freien oder Sclaven, einen eigentlichen Menſchenraub begehen, oder Sachen gewaltſamer Weiſe ſich aneignen, ſodann Diebe aller Art, mochten ſie viel oder wenig ſtehlen, wurden als cνκονοο mit dem Tode beſtraft, in ſo fern dieſe Vergehen als öffentliche,, nicht als Privat⸗ Delicte, verfolgt und in Unterſuchung genommen wurden.“— Nach Plattner gehörten zu jenen T7gxο[£ο(Uebelthätern): 1), 1ε9 4 d. h. ſolche, welche einem die Kleider vom Leibe raubten, oder überhaupt beim Diebſtahle einen gewaltſamen Angriff thaten; 2) Einbrecher; 5 cheehrlutedie 4) Beutelſchneider; 5) Tempelräuber; 6) Gr 9αmOꝙ⁴⁶ειοσμα h. ſolche, welche Menſchen rauben, oder Freie als Sclaven danaliſam fortführen, oder fremde Mbai ſich widerrechtlich aneignnn. aunn Sh AnbAn


