Aufsatz 
Philosophische Gründe für die Unsterblichkeit der menschlichen Seele / Wilhelm Wiegand
Entstehung
Einzelbild herunterladen

11

hauptung einfallen laſſen, daß eine Seele von einem fremden Schaden außer ihr ohne das Dazukommien der ihr eignen Schadhaftigkeit, d. h. daß ein ganz verſchiednes Weſen durch das Uebel eines ganz von ihm verſchiednen Dinges vernichtet werde. Glauco. Ja ganz logiſch richtig mn mintn meim mas okrates. Wir müſſen alſo die togiſche Unrichtigket Nſ Schlußweiſe nachweiſen, oder dürfen, ſo lange ſie un⸗ nachgewieſen bleibt, nicht behaupten, daß die Seele durch ein Fieber, überhaupt durch eine Krankheit, daß ſie durch einen Schwertſtreich, ſelbſt wenn Jemand den ganzen Körper in die kleinſten Atome zerſchnitte, deßhalb im Geringſten vernichtet werde, bevor nicht einer nachgewieſen haben wird, daß durch dieſe körperlichen Leidens⸗Zuſtände ſie ſelbſt, die Seele, unge⸗ rechter und unheiliger werde; daß aber von einem in einem andern Weſen vorhandnen fremden Uebel, ohne daß das jedem Weſen eigenthümliche Uebel darein kömmt, eine Seele oder überhaupt ein andres Weſen vernichtet werden könne, dieſe Be⸗ hauptung können wir logiſch von Niemanden zulaſſen. munn Glauco. Nun, das wird doch Niemand nachweiſen wollen, daß die Seelen der Sterbenden⸗ 85 den Tod 3. d. ungerechter werden! aar glodulche (Sokrates. Wann Jemand abes aennorh unſeer Schkuß⸗ weiſe keck in's Meſſer laufen und behaupten wollte, daß ein Menſch durch das Sterben ungexechter werde,(um nämlich ſich nicht gezwungen zu ſehen, die Unſterblichkeit der Seelen ein⸗ räumen zu müſſen): ſo werden wir, die Wahrheit jener Be⸗ hauptung einmal als wahr angenommen, hierauf die folgende Behauptung für erwieſen halten können:*) daß nämlich die Un⸗ gerechtigkeit für ihren Inhaber gerade ſo tödtlich, als eine Krankheit ſei, daß die von der Ungerechtigkeit Beßaſteger, je nach dem Grade ihrer Theilnahme, fruͤher oder ſpäter, von nichts Anderem den Tod exleiden, als eben von der. Unge⸗ rechtigkeit in Folge ihrer natürlichen Todtungskraft, kund daß nicht, wie bis auf dieſe Stünde, die Ungerechten Von einer *) Ein Schluß ad absurdum! hrn re mor 131n