Aufsatz 
Über die Vermittelung des niederen und höheren Unterrichtswesens zunächst im Großherzogtum Hessen. Ein Beitrag zur praktischen Pädagogik, geschrieben im Jahre 1847
Entstehung
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ſeinen natürlichen Verhältniſſen entrückt zu werden. Aber dieſer finanzielle Geſichtspunkt, ſelbſt wenn er haltbar wäre, wie er es nach obigen Andeutungen nicht iſt, würde bei weitem aufgewogen durch einen andren: durch den moraliſchen, um ihn kurz zu bezeichnen. Es wird von manchen Leuten darüber geklagt, daß in den höheren Schulen namentlich mehr auf Wiſſen als auf ſittliche und humane Erziehung Rückſicht genommen werde. Und da wird dann gewöhnlich alle Schuld auf die Lehrer geworfen. Aber jene guten Leute ſollten nicht unerwogen laſſen, daß zur ſittlichen und naturgemäßen Erziehung unſtreitig, Ausnahmsfälle abgerechnet, hauptſächlich wirkſam ſind: das elter⸗ liche Haus, die natürliche Richtung und Zucht der Volksſchule, eben weil ſie eine mehr ſittliche und religiöſe, als wiſſenſchaftliche iſt, die ſich von ſelbſt ergebende ſchärfere Aufſicht der Bevölkerung in einem kleineren Ort. Wie viele Söhne ordentlicher Land⸗Beamten, ordentlicher Gutsbeſitzer u. dergl. gingen zu Grunde oder wurden verſchroben, dadurch, daß ſie zu frühe aus dem elterlichen Hauſe in die Schule einer großen Stadt gebracht und zu plötzlich mit Zuſtänden und Sitten bekannt wurden, welche von den früheren, um das Gelindeſte zu ſagen, ſo ſehr verſchieden waren. Iſt nicht in größeren Städten der Einfluß der beßten Lehrer und Erzieher auf ihre Schüler, namentlich auf die auswärtigen, vielfach vereitelt oder gar unmöglich? Iſt die vielfach beklagte Abnahme der ſittlichen Erziehung ein Uebel, zu deſſen Verminderung kein Geldopfer geſcheut werden darf? Was alſo thun? An jedem kleinen Orte eine höhere(Real⸗ oder Bürger⸗) Schule errichten? Keineswegs. Das Aus⸗ kunftsmittel können wir auch in dieſem Falle von der Fremde hernehmen, nachdem dieſe es von uns Deutſchen abgeſehen.

Nachdem die Franzoſen, aufmerkſam geworden auf das deutſche Volksſchulweſen, dasſelbe durch Couſin und Andre hatten beobachten laſſen, ſo erſchien am 28. Juni 1833 das über die Reform der franz. Volksſchulen von den Kammern angenommene Geſetz, in welchem vor allem ein Unterſchied gemacht wird zwiſchen gewöhnlicher und gehobener Velksſchule: l'instruction primaire est élémentaire ou supérieure. Dann folgt die Beſtimmung der Lehrgegenſtände, für die gewöhnliche Volksſchule: Religion, Leſen, Schreiben, Mutterſprache, Rechnen und Kenntniß der üblichen Maße und Gewichte; für die höhere Volksſchule, welche wir ſchon eine Realſchule niederen Ranges nennen würden, wird nebſtdem beſtimmt: Geometrie mit pract. Anwendung, beſonders techniſches Zeichnen, naturwiſſenſchaftliche Kenntniſſe(applicables aux usages de la vie) Geſchichte und Geographie. Würden wir dem folgen, was die Franzoſen von uns profitirt haben, ſo würden wir wenigſtens in jedem Cantone oder Bezirke(das Wort Canton iſt urſprünglich ein deutſches Wort und nur durch die Ausſprache von Zehnt verſchieden), bloß durch wohl gewählte Lehrer, zweckmäßige Lei⸗ tung und durch Zugabe von 12 Lehrgegenſtänden eine gehobene Volks⸗ d. h. eine Realſchule haben, welche man einfach Cantons⸗Schule im Gegenſatz der gewöhnlichen Ortsſchule nennen könnte. Die Natur der Sache würde es mit ſich bringen, daß ſolche Schule im größten Orte des Cantons oder Bezirks errichtet würde; ſie dürfte aber daran nicht gerade gebunden ſein, ſo wie nach Maßgabe der Verhältniſſe in einem Cantone mehr als eine Cantons⸗Schule nothwendig werden könnte. Klaſſen würde eine ſolche Cantons⸗Schule womöglich vier, wenigſtens aber drei beſitzen. Die (künftigen) Cantonsſchüler hätten den Unterricht der Volksſchule bis zur vorletzten Klaſſe derſelben gemeinſam. Während dann die gewöhnlichen Volksſchüler den Unterricht in ihrer oberſten Klaſſe auf die übliche Weiſe abſchlößen, würden die Cantonsſchüler etwa vom 11. Jahre an in zwei geſonderten Klaſſen, die Bemittelten gegen ein höheres Schulgeld und in einer wenigſtens um eine Stunde ſpätere Schulzeit für ihren Beruf gebildet werden. Die ſpäter anfangende Schulzeit darum, damit Volks⸗ ſchullehrer fuür einzele Unterrichtsfächer auch hier noch verwendbar würden; außerdem würde noch