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tation*) hat ein Original⸗Artikel in der Wormſer Zeitung vom 3. März Folgendes berichtet:„Die „hieſigen Stadtſchulen waren im Laufe dieſer und der vergangenen Woche Gegenſtand einer gründ⸗ lichen und umfaſſenden Viſitation durch die Gr. Bezirks⸗Schulcommiſſion. Hr. Regierungsrath „Pfannebecker und Hr. Realſchuldirertor Winterſtein von Alzey wohnten dieſen Prüfungen bei, „ja ſie nahmen dieſelben, um ſich ein ſicheres Urtheil zu bilden, größtentbeils ſelbſt vor. Sieben volle
„Tage nahm dieſes Geſchäft in Anſpruch. Hr. Director Winterſtein wird als ein ſehr tüchtiger „Schulmann und ebenſo gewandter als liebreicher Eraminator gerühmt. Ueber das Ergebniß dieſer „Viſitation vexlautet noch nichts Beſtimmtes. Nach ſo vielen ſich widerſprechenden, nicht immer leiden⸗ „ſchaftsloſen Urtheilen über den Werth der hieſigen Schulanſtalten, iſt man allerdings geſpannt, ein⸗ „mal etwas Autheutiſches darüber zu erfahren. Gewiß konnte es den Lehrern ſelbſt nur erwünſcht „ſein, daß ihnen endlich einmal Gelegenheit geboten wurde, ihre Leiſtungen gehörig gewürdigt zu ſehen.“ Wir ehren die Aeußerung des Verfaſſers dieſes Artikels, wenn er ſagt, daß die Urtheile über das hieſige Volksſchulweſen(von mancher Seite, jenen der Eltern und billigen Beurtheiler?) ſehr wider⸗ ſprechend und nicht immer leidenſchaftslos waren. Ein bleibendes Zeugniß davon iſt die bekannte Schmähſchrift, welche man fabriciren ließ, um die Mainzer von einer Nachahmung des Wormſer Schulweſens abzuſchrecken und deren Verfaſſer und Helfershelfer nach Bekanntwerdung der Freiburgerd Original⸗Briefe ſattſam bekannt ſind. Was die vom Verfaſſer jenes Artikels hervorgehobene Art der Viſitation anlangt, ſo war ihm die deßfallſige allerhöchſte Inſtruction für die Gr. Bezirks⸗ Schulcommiſſt on vom 20. Juni 1832 nicht unbekannt, welche§. 7, Nr. 2 vorſchreibt: „Die— die Viſt itation vornehmenden Mitglieder der Bezirks⸗Schulcommiſſt on wohnen dem Unter⸗ „richte des Schullehrers in allen Fächern bei und laſſen ſich die Schulbücher und Ausar⸗ „beitungen, der Kinder vorlegen.— Wenn der Verfaſſer jenes Artikels Angeſi ichts dieſes veroffentlicht, daß die H. H. Viſt tatoren nicht nur der Prüfung beigewohnt, ſondern dieſelbe größtentheils felbſt
vorgenommen hätten, ſo hat er die hieſige Volksſchule dadurch ſchon hochgeſtellt, indem bekanntlich die vom Gymnaſt um zur Univerſität abgehenden Schüler im Beiſein des landesherrlichen Commiſſars nicht von dieſem ſ elb ſt, ſondern, ſowie auch noch ſogar die Studenten nach dſolskrnß der Unt. verſt ſtäts⸗ Studien, von ihren Lehrern geprüft werden.
Ueber das Ergebniß der Viſitation konnte natürlich ſelbſt von den Eingeweihteſten nichts Be⸗ ſtimmtes verlauten, da die Verordnung des Dienſtgeheimniſſes erſt unter dem 5. December 1849 höchſten Orts wiederholt eingeſchärft war. Uebrigens handelt es ſich hier um ein Geheimniß, wor⸗ über Jedem bei der öffentlichen Prüfung„Authentiſches“ offenbar werden kann. Alle Gönner der Anſtalt, insbeſondere die Eltern, welche zwiſchen dem Sonſt und Jetzt der Schule zu pergleiche wiſſen, werden daher dies Mal um ſo mehr zu jener Prüfung eingeladen.
8 Gewiß war es auch den H. H. Lehrern erwünſcht, ihre Leiſtungen gehörig gewürdigt zu ſehen,
**) Auch das bekannte Mainzer⸗Journal ſoll über das Reſultat dieſer Prüfung einen langen Artikel gebracht haben, nachdem derſelbe in doppelt ſchlechter Abſicht erſt in das Darmſtädter Journal geſchickt worden war. Nach mündlichen Berichten war dieſer Artikel nur ein Extract der früheren Schmähſchrift auf die Wormſer Communalſchulen, auf deren Lehrer und Rector, und offenbar wieder hervorgegangen aus einer Clique, deren Abſicht und Character den hieſigen Einwohnern bekannt iſt. Die Bewohner der Stadt und ihrer Umgegend wiſſen, daß es ebenſo unwürdig wie nutzlos iſt, ſolchen ſyſtematiſchen Verläumdern zu eerwiedern, daß letztere ihr Wort öffentlich geben, an ſolchen Verläumdungen ſich nicht betheiligt zu haben, wenn gleich ſie durch authentiſche Briefe(hinc illae lacrymae! d. h. daher der 1848 im Augenblicke der Entlarvung verbiſſene, jetzt aber wieder übermüthig losgelaſſene Zorn und Geifer) überführt werden.
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