Aufsatz 
Über die Vermittelung des niederen und höheren Unterrichtswesens zunächst im Großherzogtum Hessen. Ein Beitrag zur praktischen Pädagogik, geschrieben im Jahre 1847
Entstehung
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zu derſelben niemals verwehrt ward, die Veranlaſſung der öffentlichen Prüfungen nicht unbenutzt, um auch mit eignen Augen ſich zu überzeugen. Ueber die Wahrung der religiöſen und eonfeſſionellen Intereſſen überzeugten ſich, nebſt dem Rector und den hier wohnenden ſowie durch eigne Lehrthätigkeit betheiligten geiſtlichen Wiſgliademmnn der Wehits choteranſ on, die oberen u Beiſtlchen Lehärdm Heider Confeſſionen. iI awenn 2 dhe e 24 ſu 80

Als im J. 1842 nach hehtfahen perſnat Vettiderigene in der Beßtts Schüleontmiſſ on die ne eingetretenen geiſtlichen Mitglieder u. a. auch die Wormſer Schulen viſitiren wollten, ſo wurde vom Prä⸗ ſidium, nach Anhöͤrung des Rectors, unter dem 3. Juni 1842 hierauf verfügt:Was die Wormſer Schulen insbeſondere anlangt, ſo hat das Rectvrat derſelben, welches in Folge der Unzutäng⸗ lichkeit der bisherigen Schulgeſetzgebung für die Ueberwachung und Leitung der hieſigen Schulverhält⸗ gniſſe errichtet wurde, eben als außerordentliches Schulamt in ſeiner Uebertragung an das außerordent⸗ liche Mitglied der Bezirks⸗Schulcommiſſion die techniſchen Functionen des Ortsſchulvorſtandes und der Bezirks⸗Schulcommiſſion bisher vereinigt, und es erſcheinen daher die fraglichen Schulen von den allgemeinen Normen der Schulüberwachung vorderhand eximirt..... Uebrigens bleibt es Ihnen, wenn Sie ſich von dem Zuſtand der hieſigen Schulen perſönlich zu überzeugen wünſchen und wenn Sie namentlich in religiöſer Hinſicht die Aufſicht der Geiſtlichen Ihrer Confeſſion dahier für unzu⸗ länglich halten, unbenommen, nicht nur in der öffentl. Prüfung zu aſſiſtiren, ſondern auch gelegent⸗ lich Ihres Hierſeins dieſelben zu beſuchen und dem Unterricht in den verſchiedenen Zweigen anzuwohnen.

Demnach ſind auch die hieſigen Schuten von der Bezirks⸗ Schuleommiſſt on, ſo lange die Gr. Kreisräthe als Präſidenten derſelben fungirten, nicht beſucht worden.

Nach Aufhebung der Kreisräthe und Herſtellung der einzigen Negietunzonmiſs⸗ ion nfür Rhein⸗ heſſen zu Mainz wurde das frühere Verhaͤltniß der in dieſe neue Verwaltung nicht paſſenden Bezirks⸗ Schulcommiſſion dahin akterirt, daß ein Mitglied der Regierungscommiſſion(Hr. Regierungsrath Pfannebecker) Präſt dent aller Bezirks⸗ Schulcommiſſionen der Provinz iſt, und alle Acten derſelben auch in Mainz ſt ſ ud. Eine andre Alteration dieſer Schulbehörde ergab ſich ferner durch eine Vergünſtigung, welche neuerdings dem Schullehrerſtande zu Theil ward. Auf Verlangen desſelben wurden den bis⸗ ber in der Regel bloß aus Geiſtlichen und Verwaltungs⸗Beamten beſtehenden Bezirks⸗ Schuleommiſſi ſoonen auch practiſche Schulm änner zugefügt. Als ſolche wurden durch Verf. v. 21. u. 29. Nov. v. J. in der Provinz Rheinheſſen 21 Volksſchullehrer, zwei Realſchullehrer, ein Raſbinntsverweſer und ein Realſchulditector(Hr. Dr. Winterſtein zu Alzey) beſtimmt. 1

Nachdem alſo nach der bekannten Veränderung der Verwaltung die Gr. Beieks⸗Schulcommiſſonen wieder hergeſtellt und durch practiſche Schulmänner erweitert und nachdem eine Viſi itation aller Volks⸗ ſchulen höheren Orts angeordnet war, ſo wollte der Rector der Wormſer Schulen um ſo weniger den hier früher ſtatuirten Ausnahmszuſtand abermals begründen, als er früher ſelbſt eine Unterſuchung derſelben beantragt hatte, als nächſte Antwort gegen Verdächtigungen, welche von einer gewiſſen Seite im J. 1848 die Schule erfahren ſollte. Sonach wurden die hieſigen Volksſchulen gleich allen andren der Provinz und des Landes von der ord. Behörde viſitirt, beſtehend aus dem Hrn. Regierungsrath Pfannebecker als Präſidenten, aus den geiſtlichen Mitgliedern, H. H. Decan Gardt und Pfarrer Keim, dem H. Realſchul⸗Director Dr. Winterſtein als Schulverſtändigem und dem Gymnaſi ſial⸗Director Wiegand, welcher durch Schreiben des Hrn. Präſidenten v. 14. Febr. nicht nur als Rector, ſondern auch als lßene dt Mitglied der Bezirks⸗ Schulcommiſſion eingeladen war. Ueber die alſo ſtattgehabte Viſi