Aufsatz 
Über die Vermittelung des niederen und höheren Unterrichtswesens zunächst im Großherzogtum Hessen. Ein Beitrag zur praktischen Pädagogik, geschrieben im Jahre 1847
Entstehung
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Unterricht bis jetzt ceſſiren, indem mehrfache Schritte, dieſe Stelle wieder tüchtig zu beſetzen, ohne Erfolg blieben. Wir geben uns indeſſen der Hoffnung hin, daß mit enehdinfana de nnen Schul⸗ ahes für dieſes dringende Bedürfniß in entſprechender Weiſe geſorgt ſein wird. intnan rm 2. Durch Zuſchrift der isr. Religions⸗Gemeinde v. 4. Ock. wurde der Hälfsreligisnalehret keon⸗ hard Trautmann auf die Dauer der Abweſenheit des vorhinigen Religionslehrers Dr. A. Adler beauf⸗ tragt, einſtweilen den Religionsunterricht im Gymnaſium und in der Stadtſchule zu ert heilen. 203. Die Stelle des Ende Septembers,(mit dem Anfang der Ferien) ahgegangenen. Joſ. Ant. Kunkel, Lehrers der zweiten Maͤdchenklaſſe, wurde durch Verf. v. 13. Oct. dem. bisher zu Albig an⸗ eſelirn Lehxer, Herrn Valentin Zifglfr, geb, zu Gfrßznmern a am 18. deiraj 818, übertragen.

124 46, gluche mepired e wichi!, weain en de 19,f. 9. Die Zbiturienten 1. 1

Hohl, öhl, Riſchmann und Oeth unterzogen ſich dem Maturits Grunien; am 9,,1 119 und 12. dem ſchriftlichen. Die Themata waren: im Deutſchen über Homer und Virgil, eine Vergleichung; im Lateiniſchen: Quos Romani fructus ex graecarum literarum studiis perceperint; im

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Franzöſiſchen: Sur les suites de la guerre de trente ans. Am 13. März beſtanden ſie die mündliche Prüfung, nut deren ulralenna⸗ der Dirsetor ha des landesherrlichen Ganmiſes

bentmagt war. 1 4 mammanzonn natlhe Weil u.

6. Ueber den L u der Or Heſſ. Peie Soulomniſſen,

welche im Februar d. J. die hieſigen Stadtſchulen erfuhren,haben ſich zu verſchiedene Auffaſſungen verlauten laſſen, als daß nicht hier unter Hindeutung auf den bißoriſchen, Verhalt einige Worte der Aufklärung folgen ſollten.

Die Gr. Bezirks⸗Schulcommiſſion,urſprünglich beſtehend 5 einem katholiſchen und einem pr teſtantiſchen Geiſtlichen ſowie aus dem Gr. Kreisrathe als Präſi identen, iſt im Volksſchulweſen (nicht für die Gymnaſi en) die Mittelbehörde zwiſchen der Gr. Oberſchulhehörde und dem Ortsſchul⸗ vorſtand, welcher hier aus den Gr. Ortspfarrern, aus zwei Bürgern jeder der beiden genannten Confeſſionen und dem Gr. Bürgermeiſter als Vorſi itzer beſtand. nIHi)

Daß dieſe hier angedeutete allg. Schulbeborden⸗Organiſation zur zweckmäßigen deüung der hieſi gen Communal⸗Stadtſchulen unzureichend ſei, wurde früher mehrmals, beſonders aber 1836 ſowol vom damaligen geſammten Ortsſchulvorſtande wie von der Bezirks⸗Schulcommiſſio on der höͤheren Behörde nachdrücklich ausgeſprochen. Darauf hin wurde am 317. Febr. 1837 zum Behufe der Reorganiſation der Schulen das Rectorat ſtatuirt, welches als ſolches in keiner Hinſicht in den hesherigen Schul⸗ geſeten begründet war, ſomit eine gänzliche Ausnahme in denſelben bildete.. onn

Das alſo neu gegruͤndete Rectorat wurde zwar, trotz der nachdrücklichſten Anträge der die Schwierigkeiten ſeiner Aufgabe wohl kennenden Unterbehörden, gegen alle hemmende Eventualitäten leider nicht befeſtigt, aber ſo viel ſteht feſt, daß durch die vom Gr. Oberſchulrath genehmigten Rectorats⸗ Inſtructionen vom J. 1837 faſt alle Functionen des Ortsſchulvorſtandes auf den Reetor übertragen wurden, und daß dieſer Rector in Abſicht auf die Wormſer Schulen zugleich die Functionen der Be⸗ zirks⸗Schulcommiſſion,(deſſen außerordentliches Mitglied er war) ausübte, als er durch dieſelben Inſtructionen beauftragt war, in Form der Bezirks⸗Schulcommiſſionsberichte an Gr. Oberſchulrath, jährlich zu berichten, nach einer vorherigen Prüfung in den einzelen Klaſſen. Die übrigen Mitglieder der localen Schulbehörden ließen neben gelegentlichen Beſuchen der Schulas welchen einzeln der Zutritt

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