Aufsatz 
Das erweiterte Gymnasium zu Worms, mit Beziehung auf das Octoberheft der pädagogischen Revue : zugleich ein Blick auf die Zukunft des deutschen Schulwesens überhaupt / Wilhelm Wiegand
Entstehung
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Anſichten über die künftige Tendenz des hieſigen Gymnaſiums in der am 6. und 11. Jan. 1841 mit der Gymnaſialfonds⸗Verwaltungs⸗Commiſſion und dem Gemeinderath gehaltenen Sitzungen dahin aus, daß der neuen Einrichtung unter andern folgende(zunächſt hierher gehörige Principien zu Grunde gelegt wurden:

1) Sie(die Mitglieder der genannten ſtädtiſchen Behörde) erklä⸗ ren einmüthig, daß ſie keineswegs geſonnen ſind, das hieſige Gymna⸗ ſium in ein Progymnaſium oder gar zu einer Realſchule umformen zu laſſen, vielmehr deſſen Fortbeſtand mit dem durch höchſte Verordnung vom 1. Oct. 1832 wieder verliehenen Exemtionsrecht lebhaft wünſchen und nöthig erachten;

2) Daß dabei aber, unbeſchadet des der Anſtalt fortwährend zu Grunde liegenden Gymnaſial⸗Principes und Zweckes, künftig für den Unterricht in den Naturwiſſenſchaften, den neueren Sprachen, im prac⸗ tiſchen Rechnen, techniſchen Zeichnen und Geſchäftsſtyl in ausgedehnte⸗ rer Weiſe Fürſorge getroffen werde.

Hieraus wird ein Mal erhellen, daß die Bezeichnungein es Werkes der Umſtände für die hieſige Anſtalt nicht geeignet ſein dürfte, und daß ſie es auch nie werden kann, ſofern Director und Lehrer derſelben ſich auf dieſer amtlichen Baſis ¹⁴) zu halten verſtehen und die billigen Anſprüche nicht unerfüllt laſſen, was freilich eine Aufgabe eigner Art iſt, und zwar keine leichte. Ferner folgt daraus, daß die hieſige Lehranſtalt trotz der Mehrfachheit ihrer Zwecke doch vermöge der vorherbeſtimmten Subordination nicht an einem unheilvollen Dualismus, dem triftigſten Tadel leidet, welchen man ſonſt ſolchen Schulen mitunter nicht mit Unrecht zu machen pflegt, weil der abſolute Dualismus überall höchſtens nur ein Waffenſtillſtand, kein Frieden iſt und als ſolcher den Keim des Verderbens in ſich krügt. r Die Löſung jener Aufgabe wird übrigens erleichtert,) wenn,

¹4) Daß ſie dieſes thun, verlangt die Heitigkeit der Verträge, verlangt ihr hen Intereſſe, weil ſie nur alſo ihre Handlungen vorkommenden Falls zu rechtfertigen vermoͤgen. Jenen daher, welche in einem ſolchen gewiſſenhaften Verfahren uͤbertriebene Aengſtlichkeit oder gar Parteilichkeit er⸗ blicken wollten, kann keine unbefangenheit des Urtheils zugeſtanden werden. ¹⁵) Wer mit den hieſigen Verhältniſſen vertraut iſt, der weiß, daß ich hiemit nicht fuͤr ein apee oͤn⸗ liches Intereſſe ſpreche. Die damit nicht Bekannten koͤnnen hier natuͤrlich nicht uͤberzeugt wer⸗ den. Ich verweiſe ſie vorlaͤufig auf eine Stimme in der Zeitſchr. fur die Alterthumswiſſ. im Maͤrz⸗ heft d. J., welche auf den Grund des vorj. Progr. uͤber unſere neuere Einrichtung und die ihr zu Grunde liegende Idee berichtet. Anderweitige Aeußerungen werden hinlaͤnglich entſchuldigen, wenn ich auch dieſes Urtheil(eines mir gaͤnzlich unbekannten Referenten) hier vollſtaͤndig wiederhole: Waͤhrend man anderwaͤrts die Scheidung der Gymnaſien und Realſchulen mit der unerbitt⸗ lichſten Conſequenz durchfuͤhrt, ſo daß man Gewerbſchulen gruͤndet, in denen von Geſchichts⸗ und