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ausgestellten Zeugnisse die Aufnahme in die Gewerbeschule vollziehen sollen, um die kollegialische Rücksichtnahme bittet in unserm Namen und gewiss zum wohlverstandenen Besten des betreffenden Schülers eine gleiche Vorsicht walten zu lassen.
Bemerkungen über den Lehrplan.
Wenn die Anordnung der Unterrichtsmaterien vielleicht eine von dem bei anderen Anstalten ähnlichen Charakters befolgten Verfahren abweichende sein sollte, so werden wir diess durch die Vergangenheit der hiesigen hinlänglich rechtfertigen. Wir beginnen die Weiterentwickelung der Anstalt, wie sie sich in der Zukunft ge- stalten wird, mit dem Standpunkte, den ihr Lehrplan wälrrend eines 40jährigen Be- stehens nach und nach erreicht hat.
Den Verordnungen vom 21. März 1870 verdankt die Anstalt das Recht höhere Anforderungen an die neu eintretenden Schüler zu stellen, als früher; sie verdankt ihnen ferner die Restitution der allgemein bildenden Fächer, die auch früher bis zum Jahre 1851 einen Theil des Lehrplans der Anstalt ausgemacht haben: sowie die Um- gestaltung es möglich machte verschiedenen den Lehrplan angehenden Wünschen des früheren Kollegiums, die hier anzuführen beschwerlich werden möchte, Folge zu geben: dagegen bedurfte es nicht blos der Ergänzungsbestimmungen für die Aufnahme vom 20. April 1871 sondern auch einer besonderen Zusicherung Sr. Exzellenz des Herrn Handelsministers, wonach gegen eine Mittelstellung der hiesigen Anstalt zwischen den anderen Gewerbeschulen und den polytechnischen Hochschulen prinzipiell nichts ein- gewendet würde, um sowohl die früheren Lehrziele namentlich in der Mathematik zu behaupten als für die technologischen Fächer einen Standpunkt ins Auge zu fassen, auf den früher das Streben der Anstalt gerichtet war, und der durch die Leistungen in den Bauwissenschaften auch wirklich dargestellt wurde.
Als das Wesentlichste in den soeben angeführten Veränderungen im Lehrplan muss die sehr ansehnliche Verschärfung in den Aufnahmebedingungen gelten. Es ver- steht sich ja wohl von selbst, dass auch in früherer Zeit Eltern darauf bedacht waren, ohne dass es die Gewerbeschule verlangte, ihren Söhnen eine gründliche allgemeine Bildung zu geben. So fallen mir aus dem Bestande der Schule in den Jahren 1868
bis 1870 eine Reihe von Beispielen ein, dass Schüler bis zu dem Alter von 15 Jahren, 5


