Aufsatz 
Betrachtungen über die neueren Gewerbeschulen im Allgemeinen, sowie Erläuterungen über den durch die Verordnungen vom 21. März 1870 vorgeschriebenen Lehrplan und dessen Ausführung seitens der hiesigen Anstalt insbesondere / [Wiecke]
Entstehung
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gründliche Ausbildung in diesen Fächern voraussetzt; ferner dadurch, dass die Wissen- schaften selbst sich gegenseitig ebenso voraussetzen, als die umfassende Beschäftigung mit der einen die Kenntniss der anderen und die Ausbildung in der anderen fördert; dass endlich die didaktischen Behandlungen der einzelnen in hohem Grade mit einander harmoniren. Dagegen treten von einer dieser Gruppen zur anderen nach den angege- benen Richtungen wesentliche Divergenzen ein, namentlich auch insofern, als wohl für keinen Berufszweig eine umfassende Durchbildung in der einen Gruppe neben der anderen erwartet wird. Sollte also nur die Wahl bleiben, dass man auf diesem, sogleich noch weiter zu erörternden Wege oder gar nicht die wunschenswerthe Konzentration erreichte, so wird bei Behörden, welehe für ihre Realschulen eine solche Theilung ins Auge fassen, zunächst der Einwand nicht gemacht werden können, dass dabei das Bedürfniss gewisser Schulinteressenten unbefriedigt bleiben müsste.

Eine vollständige Realschule dieser Art würde also bei einem Fundamente, das dem bisherigen mehr oder weniger ähnlich sein möchte, von dem Eintritte in die Unter oder besser in die Ober-Secunda ab sich in zwei Abtheilungen spalten, von denen jede eine der beiden Unterrichts-Gruppen umfassend kultivirte, während der Unterricht in der der anderen Gruppe angehörigen Disziplinen es mehr auf Befestigung der er- worbenen Kenntnisse und deren Verwerthung bei wesentlich formal bildenden Betrach- tungen, als auf eine umfassende Erweiterung des ganzen wissenschaftlichen Kenntniss- gebietes abzusehen hätte. Es bedarf wohl kaum des Hinweises, dass die neueren Ge- werbeschulen Anlage und Bestimmung haben eine dieser beiden Spitzen der Reab- schulen man sieht auch, welche zu bilden.

Es bleibt noch übrig dem Religionsunterricht und der Unterweisung in der deutschen Sprache ihre Stellen anzuweisen. Die Frage, ob es richtig ist, den ersteren über- haupt in den Plan aufzunehmen, wird heut wahrscheinlich nach so vielen Rüeksichten ge- prüft werden müssen, dass sie hier unerörtert bleiben kann. Wenn sie bejaht, wenn weiter eingeräumt wird, dass der Religionsunterricht auf dieser Stufe nicht dazu da ist, besondere Kenntnisse als die von selbst sich ergebenden zu übermitteln, sondern dazu durch den Mund eines hochgeachteten, von echter Religiosität durchdrungenen Lehrers Liebe zur Religion fest zu begründen so muss gesagt werden, dass er zwar keiner von jenen Gruppen angehört, aber dass die Wohlthat solcher Religions-