Aufsatz 
Betrachtungen über die neueren Gewerbeschulen im Allgemeinen, sowie Erläuterungen über den durch die Verordnungen vom 21. März 1870 vorgeschriebenen Lehrplan und dessen Ausführung seitens der hiesigen Anstalt insbesondere / [Wiecke]
Entstehung
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günstig. Halten wir auf beiden Theilen daran fest, dass der Streit, der wohl unver- meidlich war, je länger je mehr zu dem friedlichen Wettstreite werden wird: die Bil- dungsbedürfnisse des höheren Gewerbstandes am richtigsten zu erfassen, die Mittel sie zu befriedigen, wie sie Schulen zu Gebote stehen, so anzuwenden, dass sie den grössten Erfolg sichern zu einem Wettstreite, der, je unbefangener und neidloser er von einem Theile geführt wird, desto erfolgreicher grade für diesen ausfallen wird!

Denn bereichert nicht jede Erfahrung, die der Eine macht, auch die des An- deren? Oder glaubt man, wenn auch unter den bündigsten Versicherungen eine ganz objective Darstellung gegeben zu haben, durch einige geringschätzende Aeusserungen in einem Programm, in einem Journal, selbst wenn sie für den Augenblick verfangen, auch nur annähernd für den Schaden aufkommen zu können, den die Abschwächung der Autorität nach erfolgter Aufklärung des Publikums für alle Folgezeit herbeifuhrt? Und wird man daran denken können diese Aufklärung fern zu halten?

Aber die Konkurrenz! Zugestanden auch, dass sie für den Augenblick unbe- quem ist namentlich insofern, als sie eine fortgesetzte Aufmerksamkeit erfordert, die Wege zu verfolgen, welche die Gewerbeschulen, wieder bedingt durch die Richtungen des gewerblichen Lebens, zu gehen für gut befinden: für die Sache der Realschulen wird die Konkurrenz in jeder Hinsicht nur förderlich sein. Und was will die Konkurren⸗ sagen, so lange der Staat diePrämie, mit der er bei Errichtung von Gewerbe- schulen in anderen Städten die Kommunen unterstüftzt, die Realschulen schadlos halt durch ein ganzes Register von Berechtigungen, die den Gewerbeschulen nicht zustehen? Wie viele Realschulen I. Ordnung im preussischen Staat mögen es wohl sein, denen das Verzeichniss dieser Berechtigungen bei Magistrat und namentlich Stadtrerordneten als Empfehlungsbrief zu ihrer Errichtnng unentbehrlich gewesen ist und zur Erlangung späterer Nachforderungen noch heut recht wesentliche Dienste leistet? Dabei ist die Pointe grade diese, dass die Gewerbeschulen von den Berechtigungen der Realschule, ausser der zum einjährigen Militärdienste keine haben keine andere, möchte ich beiläufig hinzusetzen, als die: dass Alles das auf ihnen gelernt werden kann, was von den schulmässig zu erlernendem Wissen und Können verlangt werden wird, wobei noch durch die Ressortverhältnisse der Schule dem Publikum eine gewisse Garantie geboten wird, dass der Unterricht mit den Fortschritten der Gewerbe, soweit diess seine Sache ist, sich auf gleicher Stufe erhalte. Man wird die Benachtheiligung

Schülern später an