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der Gewerbeschulen in den Augen wenigstens eines grossen Theils des Publikums nicht bestreiten können. Also: arma sunt paria! und wenn sie es nicht sind, ganz gewiss nicht zu Gunsten der Gewerbeschulen.
Das„pädagogische Archiv“ bringt in dem Jahrgange von 1871 zwei Beur- theilungen des neuen Lehrplans der Gewerbeschulen, welche bei der grossen Verbrei- tung jenes Journals dem grösseren Theile des pädagogischen Publikums, für welches die vorliegenden Blätter bestimmt sind, nicht entgangen sein werden. Ich glaube mich dem übrigen Theile des Publikums gegentber keiner Unterschlagung eines die richtige Beurtheilung dieses Lehrplans irgend fördernden Stoffes schuldig zu machen, wenn ich mir aus den Einwänden diejenigen heraussuche, die mit einigem Grund vorgebracht werden können— Alles Andere einfach als nicht geschrieben ansehe. Es scheint mir für die Verbreitung richtiger Ansichten über die Aufgabe der Gewerbeschule, über die Mittel sie zu lösen, über ihre Stellung zu anderen höheren Lehranstalten einerseits vor- theilhaft die diesscitigen Erörterungen nicht in Form von Widerlegungen jener Ein- wände einzukleiden, sondern vor Allem die Frage, um die es sich zwischen Real- schulen und Gewerbeschulen handelt, klar zu stellen und die Besprechung auf den richtigen Weg zurückzuführen; andererseits liegt kein Grund vor bei dem hiesigen Publikum Interesse für Ansichten ihm ganz fremder Schulmänner vorauszusetzen; end- lich aber enthält jeder der beiden Aufsätze Partieen, die zu widerlegen meines Dafür- haltens an sich nicht verlohnt.
Zur Orientirung im Allgemeinen muss vorab bemerkt werden, dass es sich bei den vorliegenden Untersuchungen nur um Unterrichtsfächer handelt, welehe— und in- soweit sie beiden Klassen von Lehranstalten nach Umfang und Inhalt gemeinschaftlich sind. Es wird sich also handeln um den Unterrichtskreis der II. und I. Klasse der Ge- werbeschule, von den technologischen und künstlerischen Fächern hier gar keine Rede sein.
Wenn der Lehrplan der Gewerbeschulen und Realschulen, sagt man, dieselben Unterrichtsfächer haben, wenn sie in den Unterrichtsmaterien mit einander überein- stimmen, dieselben Lehrbücher gebrauchen— wozu dann die Gewerbeschulen? Warum können die Realschulen, wenn sie eine vollkommen allgemeine Bildung geben, nicht auch die Gewerbeschulen sein?
Hierauf würde also vom Standpunkte der Gewerbeschule als ein wesentlicher Gesichtspunkt, wenn nicht als die Hauptsache zu erwidern sein, dass in dem Lehrplan
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