Aufsatz 
Die Aufgabe der Gewerbeschule
Entstehung
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Anderweitige Einrichtungen bei der höheren Gewerbeschule

1) Die äusseren Angelegenheiten perdem von einem aus fünf Mitgliedern bestehenden Schulvorstand geleitet, dessen Zusammensetaung von der Königlichen Regierung ausgeht. A

2) Die Jahrescurse beginnen mit dem Anfang des Monats Oktober. Der in den einzelnen Jahren hierfür bestimmte Tag wie der Termin zur Aufnahme neu eintretender Schüler wird durch die öffentlichen Blätter im Monat September bekannt gemacht, und kann während der dem Schulanfang vorausgehenden Herbstferien auf einem im Vorflur des Schullokals angebrachten Anschlag jederzeit nachgesehen werden.

Die an die Neueintretenden hinsichtlich ihres Alters und ihrer allgemein wissen- schaftlichen Vorbildung zu stellenden Anforderungen sind oben(pag. 7) bereits angeführt. Es ist weiter hier der Ort zu bemerken, dass die Anstalt zur Lösung ihrer Aufgabe von ihren Schülern einen willigen und zugänglichen Sinn, einen nachhaltigen und sorg- lichen Fleiss zu verlangen genöthigt ist, und wir glauben sonach im Interesse der Anstalt, wie des Publikums, der letzteren das Recht wahren zu müssen, dass sie

Schülern, welche ein günstiges Zeugniss über den während ihres früheren Schulbesuchs gezeigten Fleiss und ihr Betragen nicht aufweisen können, den Eintritt versage. Jeder Neueintretende hat bei seiner Aufnahme vorzuzeigen und abzugeben: a) eine amtlich beglaubigte Angabe über den Tag seiner Geburt; b) ein Abgangszeugniss derjenigen Lehranstalt, welche er zuletzt besucht hat, das über Aufführung, Fleiss und den nach der Gliederung dieser Anstalt gewonnenen Standpunkt klar und deutlich Aufschluss giebt. c) Schüler, welehe bereits einige Uebung im Ornamentzeichnen u. s. w. glauben

erlangt zu haben, mögen Proben ihrer Fertigkeit vorlegen.