II Gliederung der Anstalt und Aufnahme-Bedingungen.
Die Anstalt umfasst mit ihrer III. Classe einen vierjährigen Cursus, der auf vier Classen mit je einjährigem Cursus vertheilt ist. In den drei unteren Classen(der III., II., I.) geniessen die Schüler, welchen Lebensberuf sie auch gewählt haben mögen, gemeinschaftlichen Unterricht. Dagegen zertheilt sich die oberste Classe(Fachklasse) in vier Parallel-Cötus:
a) für solche Schüler, die nach absolvirtem Cursus auf eine polytechnische Hoch-
schule überzugehen beabsichtigen;
b) für Schüler, die Privatarchitekten werden oder ein Bauhandwerk ergreifen wollen,
c) für junge Leute, die sich für ein mechanisch-technisches Gewerbe bestimmt
haben;
d) für angehende Chemiker oder solche, die sich ein chemisch-technisches Gewerbe
erwählt haben.
Zur Aufnahme in die III. Classe der Gewerbeschule ist
1) ein Alter von mindestens 14 Jahren; 2) die Reife für Obertertia eines Gymnasiums, resp. Progymnasiums, oder einer Realschule I. Ordnung resp. einer höheren Bürgerschule oder die Reife für Secunda einer Realschule II. Ordnung erforderlich. Der Aufzunehmende hat diese Reife entweder durch ein Zeugniss der genannten Schule darzuthun, oder den Besitz der entsprechenden Kenntnisse durch Ablegung einer Aufnahme-Prüfung nachzuweisen.
Der Eintritt in eine andere Classe kann nur nach Massgabe des Lehrgangs und der Pensen unserer Anustalt erfolgen. Es soll desshalb reglementsmässig Schulern, welche auf höheren Lehranstalten oder durch Privatstudium eine weiter gehende Vor-
bildung als die oben unter 2) angegebene sich erworben haben und auf Grund derselben
.


