Aufsatz 
Nassauische Chronisten des Mittelalters / vom Gymnasiallehrer Dr. Widmann
Entstehung
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macht im Repertorium zu seinen Genealogieenbüchern die Bemerkung:It. Ein geschrieben Buch in folio von der Nassaw. Genealogie. Ist eine alte Handschrift dess gewesenen Nassaw-Weylburgischen Secretarii Johann Chunen, welcher solches geschrieben A0 1537 wie in fine auss seiner subscription zu sehen und ebenda auf S. 2:Von diesem geschriebenen Buch Secretarii Johann Chunen sind hierbey noch 5 Copiae so übrig. Auf diesen Notizen fusst wohl Schliephakes Angabe in seinem Schriftchen vom Ursprung des Hauses Nassau über den Autor des roten Idstein. Genealogieenbuchs. Das Jahr 1537 haben wir in den Exempl. nicht gefunden; wie Mskr. A 44. fol. 2 S. 4 u. ebenso die a. Hdd. der Rec. B angeben, ist die Genealogie zur Zeit Karls von Geldern(1492 1538) geschrieben; das kann also zwar 1537 sein, aber es scheint uns die Schrift auf etwas frühere Zeit zu weisen.

Da nun die Hdd. Mskr. A 45 und 46, also die von Lesche, sowie No. 5 jünger sind und mit Mskr. A 43 und 44 abgeschen von der durch die spätere Zeit bedingten Modernisierung einiger Wörter genau übereinstimmen, von den ersten aber nur die beste A 45 in Betracht kommen kann, welche ausdrücklich als Kopie des roten Idst. Gen. b. bezeichnet ist, so bleibt nur die eine Möglichkeit, dass sowohl das Idstein. Gen. b. als auch die Chun'schen Kopieen auf ein noch älteres Exemplar zurückgehen. Wenigstens enthält A 45 mitunter noch ältere Formen als die Chun'schen Kopieen A 43 und 44 z. B. die in Recension A überlieferte Form begrebde statt der in Rec. B stehenden begrebnusz. Für diese Annahme spricht eine Nachricht, deren Kenntnis wir Herrn Staatsarchivar Dr. Sauer verdanken, dass ein Exemplar der Genealogieen- bücher mit Zeichnungen der Epitaphien der Idsteinischen Kirche, vielleicht das Original des roten Buches, aus dem Idsteinischen Archiv der verwittweten Gräfin von Waldeck geliehen und von dieser weiter verliehen wurde. 1729 wurde es von dieser selbst oder auf deren Veranlassung von dritten vergebens zurückverlangt. Wahrscheinlich sind noch mehr Kopieen vorhanden gewesen; denn jede Linie hatte mindestens eine Abschrift erhalten. So allein erklärt sich auch die grosse Anzahl der vorhandenen Handschriften der Rec. B, welche offenbar die am meisten verbreitete war. Wahrscheinlich hatte der Verfasser der Erzählung selbst oder das Kloster der Familie des Stifters eine Abschrift übergeben, welche im Laufe der Zeit eine vom Urexemplar etwas abweichende Gestalt annahm. Rec. B also wäre die Kanzleirecension. Rec. A dagegen halten wir für eine ziemlich treue Kopie des im Kloster verbliebenen Originals. Wir hatten anfänglich die Handschr. des 15. Jahrh.(Rec. A) für ein Exemplar des Klosterarchivs angesehen, können dies aber nicht beweisen. In dem Kopialbuch des Klosters Clarenthal(handschriftlich im Staatsarchiv in fol. aus dem 15. Jahrh. betiteltEyn anzheigunge aller unser brieff) findet sich von erster Hand unter dem Archivzeichen A 6 die Bemerkung:Item eyn geschriefft saget von den styfftern vnsers closters vnd wie konnig Adolff, der vnser closter gestifftet hott, erslagen wartt etc. Anno dni. MoCCCo XIIIIO. Da die vorhandenen Urkunden des Klosters alle mit der betreffenden Archivnummer versehen sind, ist wohl anzunehmen, dass auch die Schrift von der Fundation dieselbe getragen habe. Die Hdschr. des 15. s.(Rec. A) ist ohne Nummer, kann also nicht gut jenes verzeichnete Exemplar sein. Vielleicht ist mit diesemgeschriefft das Original gemeint. Jedenfalls ist die Hdschr. des 15. Jahrh. die älteste der uns erhaltenen und die beste. Dies ergiebt sich aus einer Vergleichung der beiden Recensionen A und B. Wir beschränken uns darauf, nur die wichtigsten Abweichungen zwischen der Hdschr. des 15. Jahrh. und Rec. B hervorzuheben, da die Verschiedenheit der Wortformen leicht nach den zwei Abdrücken von Kremer ¹)(Rec. B) und Schliephake (Rec. A) zu erkennen sind.

Rec. A: uch erlich vnd groiszes geschlecht die synt, lichtlich; Rec. B: einig erlich und grosz geschl. die seindt gewesenn(nicht wie Kremer hat: wurde; Kremer irrte von gefellig ab auf wurde und liess die Stelle:seyndt gewesenn leichtlich bisvorhelt aus. A: wolde ich nit lyden, das die styefftunge, buhe vnd begabung des cloisters; B: nit lauckenenn, Bew und Begrebnusse(offenbar infolge Lesefehlers). A: in Feichriſfe sagen dar vmb das die dynge bekennen vnszer nachkomelynge eyentlich geware werden vnd leren

orch die schrifft, das dardorch yre gemudt errecket werde, got zu loben vnd yn vor die selen derselben stiffter andechtentlichen zu bieden, vnd das zu erzelen hebe ich an jn dieszer napabchrſeen wise; ysz was ein Edeler graffe Walraffe genant. etc. B: in geschrieffte setzen undt sagen darumb die ding, die wir bekennen, davon mogen wir Zeugnusz der warheit geben dasz unsere nachkomme gewar werdenn durch die geschriefft und lernen gotte zu lebenn(Lesefehler!) in Jrem gemuth vor die sehlenn ²) der stiffter zu bitten und diese sachenn zu erzelenn. So heb ich an Es war ein Edelher und Grave gnent Waldram. A: vil bruder sonderlich eynen

der was war wencklich(d. Abschr. werntlich) B: vil bruder undt schwestern und besonder ein weltlichenn bruder. A: schyn vnd das kleydt, B: nurein geistlich kleyd. A? gebar er aber eynen son genant rupricht, B: gebar Grave Adolfs hauszfraw ein sohn. A: rudolffs romschen koniges, wilcher herre heinrich wass)

¹) Kremer ist sehr fehlerhaft; Schlieph. zuverlässiger. ²) Kremer lässt die Stelle vonder erzelenn aus. ³) Schlieph. las falschhern und interpungiert unrichtig.