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„Vor die vorgenannten personen vnd stiffter vnd vor yre selen getruwlich wullen bitten“. Seine Nachrichten sind so einfach, so bestimmt, dass sie keinen Zweifel an ihrer Zuverlässigkeit gestatten. Die Verwandtschafts- verhältnisse konnte er wissen oder von Richarde und Adelheid leicht erfahren; die Urkunden hatte er in Händen und beruft sich bei seinen Angaben auf dieselben, die„jnstrument vnd brieffe“. Ja, er entnimmt der Stiftungsurkunde vom 6. Jan. 1298 nicht nur die Angaben über die Schenkung, sondern sogar Ausdrücke, z. B. die Bezeichnung der beiden Nonnen Richard und Adelheid als„zwene kostber lebendige libe ersten steyne“, wie es in einer uns vorliegenden deutschen Uebersetzung der Fundationsurkunde heisst. W. hatte jedenfalls das lat. Original vor sich. Dasselbe findet sich abgodruckt bei Wagner, Schediasmata S. 151 ff. ¹). Unsere deutsche Fassung stammt aus dem 15. Jahrh. und wurde dem Verein für Nass. Altertumskunde und Geschichtsforschung von dem Herzogl. Amtmann Wolf in Rennerod im J. 1839 aus dem Gräfl. Archiv zu Westerburg überwiesen. Die citierte Stelle heisst bei Werner:„als zwien erste lebendige eckesteyn des cloisters“. Die Einleitung„synt den mail das die dynge die jn der zit geschien beide mit der zjt hynfallen vnd vergeszen werden, isz en sj dan das sie mit hulffe der schrifft bestendig vnd beheltlich bliben“ ist eine fast stehende Anfangsformel ²).
Was nun die Ueberlieferung der Erzählung betrifft, so ist das Original verloren; aber es befinden sich in dem Staatsarchiv zu Wiesbaden sieben Abschriften, welche sich nach ihrer verschiedenen Fassung in zwei Gruppen scheiden. Wir bezeichnen die beiden mit Rec. A. und Rec. B. Zu Rec. A. gehören zwei Handschriften: 1) die älteste von allen, in kl. 4⁰, 3 Bl. gut geschrieben, aus dem 15. Jahrh. mit der Aufschrift:„fundation des closters Clarenthal genandt newe Closter“, und 2) eine Abschrift hievon, in fol., aus dem 16. Jahrh., mit nur geringen Aenderungen; es sind nur neuere Wortformen anstatt der älteren gesetzt: so wir st. myr, euche st. uch u. à. Diese Recension hat offenbar Schliephake zum Abdrucke gebracht im 2. Bd. seiner Gesch. v. Nass. S. 225. Die übrigen 5 Hdd.(in fol.), Rec. B. sind alle aus dem 16. Jahrh. Auf ihrer Fassung beruht Kremers Abdruck or. II. S. 406. Sie sind sämtlich als Kopieen des verlorenen„roten Idsteinischen Genealogieenbuchs“ bezeichnet und enthalten die Erzählung Werners als Beilage oder Beleg. Doch müssen auch sie in zwei Abteilungen geschieden werden: die erstere, ältere umfasst zwei als Mskr. A 43 und 44 bezeichneten Handschriften, welche in ein und demselben Format, gross Folio, auf gleichem Papier, von gleicher Hand und zu gleicher Zeit, etwa in dem ersten Drittel des 16. Jahrh. geschrieben sind; zu der zweiten Abteilung gehören drei Handschriften in gewöhnlichem Folio aus der zweiten Hälfte des 16. Jahrh., zwei davon als Mskr. A 45 und A 46 beæeichnet, eine dritte im Archiv mit den beiden Handschriften der Recension A zusammengelegt und ohne besondere Nummer (wir wollen sie No. 5 nennen). Auf dem Mskr. A 45 ist auf dem Umschlag ausser der Aufschrift:„Copia desz roten Izsteinischen Genealogienbuchs so in Izstein bey derselben Canzley befindlich“ von der Hand des bekannten Nassauischen Genealogieenschreibers J. Andreae³) folgende Bemerkung geschrieben:„Es ist sonsten noch ein alt Manuscriptum Nassaw-Weylburgischen gewesenen Secretarii Johann Chunen vorhanden ganz und gar von Wort zu Worten, ausserhalb dass in diesem in fine etwas geändert, ob nun irgend aussgedachtes Secretarii Cunen Schrifft obgedachtes rote Izsteinische Buch, vnd dieses abgeschrieben vnd die Waapen dazu gemahlt 4), ist keine Nachrichtung“. Die Handschrift selbst ist von dem Conrad Lesche aus Braunfels geschrieben. Lesche verfertigte als Kanzleirat des Grafen Philipp von Idstein(1560— 65) eine Registratur über das Idsteinische Buchgewölbe 5). Hagelgans bemerkte am Rand zu dieser Hand- schrift, dass in einem anderen Exemplare statt„Werner“ der Name„Weirich“ stehe. Dieser Name nun findet sich mit einer darüber befindlichen Korrektur„Hermann“ in dem Exemplar Mskr. A 46 auf Bl. 9. Der Titel dieser Handschrift lautet:„Ursprungk und Herkommen aller Grawen von Nassaw, wahrhafftig auss alten Historien und Briven zusammengebracht“. Auf dem Umschlag steht:„Mir Conradt Leschen zuständig“; Lesche hat dieses Exemplar indes nicht geschrieben. Nach seinem Tod kam es in die Hand eines Joh. Schallen. Diese Handschrift ist schlecht, vielfach von anderer Hand korr.; sie scheint nach schlechter Vorlage geschrieben und hat keinen Wert. Mskr. A 45 ist bei weitem besser und stimmt mit den beiden Mskr. A 43 und 44 überein. Mskr. A 43 hat auf den letzten Blättern Zusätze und Korrekturen zu der Geneal. aus dem Ende des 16. Jahrh. Offenbar sind diese beiden Exemplare von dem genannten Johann Chun, welcher als Weilburgischer Sekretär 1543 und 1547 vorkommt. Der Registrator Joh. Andreae ⁶)
¹) Schlieph. teilt den Inhalt mit Bd. IV, S. 41 ff. vergl. auch Bd. II, S. 146.— ²) Vergl. z. B. den Beginn des Privil. v. Erzb. Adalbert: Quia huius mundi cursus et gloria mutabilitati assidue subjecta sunt etc. Forschgn XX, S. 442.— ³) S. über ihn Schlieph. II, S. VII.— ³) Allein dieses Exemplar ist mit gemalten Wappen versehen.— ⁵) 1566 und später war er Kellner zu Sonnenberg, s. Nass. Ann. II, 3, 20. 1590 lebte er noch. Es war ein überaus thätiger Mann.— ³⁶) S. Andreaes Arbeiten zur Hausgeschichte No. 17, 28 im Staatsarchiv zu W.


