Aufsatz 
Nassauische Chronisten des Mittelalters / vom Gymnasiallehrer Dr. Widmann
Entstehung
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lateinische Text der ursprüngliche, der deutsche eine kürzere volkstümliche Uebertragung desselben ist. Letztere soll erbauen; der Verfasser der lateinischen Vita will Geschehenes dem Schicksal der Vergessenheit entreissen, will Geschichte schreiben, will belehren. Für den Schreiber der deutschen Legende sind die- historischen Fakta, die Daten von untergeordneter Bedeutung. Der Verfasser der lateinischen Vita sieht Genauigkeit hierin als seine erste Pflicht an; daher hat er gewissenhaft die Quellen zu Rat gezogen, die Schenkungsurkunden und Privilegien ausgebeutet, da, wo es nötig schien, wörtlich angeführt.(S. Böhmer, §. 333, 335, 337.) Das Opusculum hatte offenbar nicht allein den Zweck, das Andenken des Stifters des Klosters zu ehren, sondern zugleich auch seiner Schöpfung die verliehenen Freiheiten und Güter durch mög- lichste Bekanntmachung zu sichern. Dasselbe Motiv hat wohl das Aufhängen der Handschr. A in der Kirche oder dem Kloster veranlasst. Ein Brief des Papstes Gregor IX vom 19. Mai 1230 unterrichtet uns, dass die Besitzungen des Klosters in den zwanziger Jahren des 13. Jahrh. vielfach belästigt wurden ¹). Vielleicht sollte die Schrift gegen diese Bedrückungen wirken.Locum autem eundem heisst es z. B betr. des Nonnenklosters Odernheim(B. S. 335) ab omni advocato seculari u. s. w. qui hoc opusculum legerit, sciat penitus emancipatum. Besonders herangezogen werden die Bestätigungsurkunde der Stiftung des Trierer Erzb. Hillin v. 1156, 29. Okt.(Beyer, Mr. Urkb., I, 653), die Bestätigung der Schenkung Hartrads von Merenberg durch Hillin 1163(a. a. O., I, 697), die Bestätigung der Güter Arnsteins durch Erzbischof Johann 20. Jan. 1197. Einzelne Zusätze von seiten des Verfassers betreffen die Grösse und Beschaffenheit der Güter. Doch wird der Bericht gekürzt und der Leser auf die Urkunden selbst verwiesen: que omnia in privilegiis ecclesie plenius exprimuntur(B. S. 333), deutschalso dan de privilegia uszwysent²).

Ausser den Urkunden standen dem Verf. wohl noch Aufzeichnungen von Zeitgenossen zu Gebot. Bei Abt Gottfried bezeugt er das speciell:sicut a contemporaneis ipsius veraci ad nos relatione pervenit, eine Aeusserung, welche weniger auf mündliche Mitteilungen zu deuten scheint. Dass der deutsche Text diese Bemerkung nicht enthält, ist ein Beweis für die spätere Abfassung desselben. Wäre das Lateinische Uebersetzung des Deutschen, schwerlich würde diese Bemerkung eingeschoben worden sein. Ferner benutzte der Verfasser eine Vita des hl. Norbert. Dass ausser der oben(S. 13) erwähnten eine andere im Kloster vorhanden war, liess sich vermuten. Zum Ueberfluss wird ihr Vorhandensein berichtet durch Gercken, der einen cod. membr. saec. XII erwähnt mit dem Zusatz:continet vitas SS., worunter auch vita 8. Norberti in Quarto. Ein schöner codex. Der lateinische Text rechtfertigt bei Gelegenheit der Bemerkungen über Norbert die Digression(B. S. 331), der deutsche lässt sie ziemlich ganz weg. Eine Vergleichung mit der von H. Pabst in M. G. scr. XX, S. 683 ff. veröffentlichten Erzählung über die Stiftung des Klosters Gottes-Gnaden durch Otto von Reveningen ergab keine Beziehungen der beiden etwa gleichzeitigen Erzählungen zu einander.

Die gewichtigsten Gründe, den lateinischen Text für das Original zu halten, sind folgende: Das Deutsche enthält sachliche Fehler. Vogel setzte dieselben auf Rechnung der späteren Abschreiber: Also der Abschreiber von Hd. C 13, die Vogel benutzte, der Münchener und der Hd. C 11, die alle die- selben Fehler haben? Die Schreiber dieser Handschriften sind an Fehlern, die den drei Hdd. gemeinsam sind, unschuldig. Die materiellen Fehler sind älter, als diese Handschr.; sie standen in der Vorlage; 0 11 und G 13 hatten dieselbe Vorlage; nur eine scheint überhaupt vorhanden gewesen zu sein, und diese war wahrscheinlich auch das Original des deutschen Textes, den wir trotz der Uebersetzung desnunc comites(zu diesser zyt grauen) für viel später als im Anfang des 13. Jahrh. entstanden halten. Alle deutschen Hdd. verlegen Gottes-Gnaden an die Sayr statt an die Sale; Sayr stand also in der Vorlage, ebenso wie das falsche Mentze st. Metze für Metensis und das Zwingenberg für das nicht verstandene Thuyngin(Tübingen). Statt des Herzogs Priedrich von Schwaben steht im deutschen Text der Kaiser Friedrich. Beiläufig bemerken wir, dass auch Herrn Prof. Nebe a. a. O. X, S. 155 bei diesen Personen ein kleiner Irrtum passiert ist, indem er Friedrich für den Sohn des Barbarossa hielt, während dessen Vater gemeint ist. Dass aus dem echten Hartrad ein falscher Hartunck wurde, mag durch die Abschreiber ver- schuldet sein.(S. oben S. 15.) Aber aus dersilva Brustersbach wird schwerlich durch Abschreiber ein Hof. Und wie geht die Metamorphose der ministeriales in Domherren vor sich? Doch wohl nur im Gehirn eines sehr unwissenden Uebersetzers, der womöglich die ministeriales für so etwas Aehnliches wie monasteriales hielt. Der deutsche Biograph liebt offenbar Standeserhöhungen, denn auch den Archidiaconus von Dietkirchen macht er zum Erzbischof von Trier.

Für mehrere Sonderbarkeiten der deutschen Fassung findet sich nur eine Erklärung, wenn man das Lateinische zu Rat zieht, während umgekehrt für keine Stelle des Letzteren das Deutsche Auskunft bietet,

¹) Schlieph. I, S. 415. ²) Schlieph. I, S. 214 ff.