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thätigkeit gemacht haben würde:„cuius multa in procuratione domus dei inveniuntur insignia probitatis“ Dagegen nennt er als regierende Grafen von Nassau, Heinrich II., den Reichen und Ruprecht IV., welche in Gemeinschaft herrschten von 1198 bis etwa 1230. Somit stammt die Lebensbeschreibung zundchst aus dieser Zeit. Der ganze Ton der Darstellung, die zahlreich eingefügten Stellen aus der hl. Schrift, die Citate aus klassischen Schriftstellern, wie Horaz, Ovid, Persius, Claudian, und aus mittelalterlichen Poeten kennzeichnen den Verfasser als Geistlichen. Der Mönch spricht aus den Worten„deiectus vita etc.“ und aus der Anrede am Schluss„date fratres et domine, date, precor, veniam“. Würde ihn schon die genaue Kenntnis der Geschichte des Klosters und der Familie des Stifters als Bewohner von Arnstein erkennen lassen, so setzt dies die Ueberschrift seiner Erzählung:„Incipit opusculum seu vita Lodewici quondam comitis in Arnsteyn et fundatoris nostri“ ausser Zweifel. In dem Kloster Arnstein befand sich auch die sogenannte Originalhandschrift der Vita, welche nach der Säkularisation des Klosters in das nass. Staatsarchiv übergeführt wurde, sowie die übrigen ältesten Handschriften. Erstere ist auf drei Pergamentblätter(c. 65 cm hoch) geschrieben, welche auf die innere Seite eines eichenen Schreines und seiner zwei Flügelthüren aufgeklebt sind(c. 85 cm hoch, die Breite etwas geringer). Derselbe war ehedem im Kloster aufgehängt und konnte wie ein Flügel- altar verschlossen werden. Auf der Aussenseite der Thüren waren die Bildnisse der Stifter des Klosters gemalt. Böhmer, welcher in den Fontes III, S. 326 ff. die Vita herausgegeben, hat schwerlich jemals diese Handschrift mit eigenen Augen gesehen; denn sonst hätte er nicht gut den Schrank für ein Schränkchen, die Portraits als Miniaturbilder bezeichnen, das Bild des Grafen Ludwig als„wohlerhalten“, das seiner Gemahlin als„verwischt“ angeben können(a. a. 0. S. L.). Gerade das letztere ist unverletzt. Es stellt die Gräfin auf der rechten(vom Beschauer aus) Flügelthüre in dem weissen resp. grauen Habit der Prämonstratenser als Konverse dar; ein schwarzer Besatz ziert das Kleid am oberen Teile; über das Gewand ist ein Mantel von rotbrauner Farbe, einst vielleicht Purpur, geschlagen; das Haupt ist vom Schleier bedeckt; die rechte Hand hält ein gewundenes weisses Band mit der Aufschrift: Guda comitissa, uxor eius, fundatrix in arinsteyn. Unter der Gestalt ist ein Wappenschild gemalt, welches ein weisses und rotes Feld zeigt. Vom Bilde des Grafen sind nur die Füsse und der untere Teil des Ordenskleides erhalten nebst den Wappen. Das Uebrige, selbst der Kreidegrund, ist abgerieben; das nackte Holz ist hervorgetreten. Fast in derselben Verfassung war das Gemälde schon in der Mitte des vorigen Jahrhunderts. Denn der Oranisch-Nassauische Regierungsrat J. F. Eberhard zu Dillenburg, welcher die Absicht hatte, die Vita zu publizieren, berichtet in einem Auf- satz„von Graf Ludwig dem letzten von Arnstein und dem Einriche“(Marburg. Anzeigen 1766. Nr. 4, 5, 6): „Der Graf aber ist verstossen“. Die Malerei scheint aus dem 16. Jahrh. zu stammen, der Schrein selbst ist wohl älter. Vielleicht können die Wappen als Kriterium zur Bestimmung der Entstehungszeit der Bilder dienen. Ausser dem hier dargestellten Wappen existiert kein weiteres vom Arnsteiner Geschlecht, und schwerlich ist dieses das echte: in einem schwarzen, früher vielleicht dunkelgrünen oder dunkelblauen Feld steht aufrecht der rotgekrönte gelbe Löwe, von etwa 8 hellgrünen Sternen umgeben, nach links blickend, vom Beschauer aus gerechnet nach rechts. Das Ganze scheint Fälschung nach dem nassauischen Wappen. Kelter als die Malerei ist die Schrift, aber auch diese stammt nicht aus der Zeit des Verfassers, sondern erst aus dem 15. Jahrhundert. Wir bezeichnen diese Handschr. nach Friedemanns Vorgang mit A. Ausser dieser kamen aus Arnstein noch andere in das Staatsarchiv. Eberhard spricht sogar von einer aus dem 12. Jahrh. stammenden Handschrift, von der im Archiv keine Spur vorhanden ist. Ein Kopie des vorigen Jahrh. in 80 ist ohne Wert, bez. Extractus ex Bibl. Arnst. Auf eine Handschrift des 15. Jahrh. macht Friedemann in der Zeitschr. f. Archive Dtschlds I, S. 75 aufmerksam. Wir bekamen sie leider erst spät in die Hände. Dieselbe steht in einem 80-Band der ehemal. Abtei, der übrigens nicht eine Pergament- handschr. ist, wie Fried. angiebt, sondern nur in der Mitte einige Pergamentblätter enthält, die nach der Schrift und einem eingeklebten gedruckten Bildchen aus dem 16. Jahrh. stammen. In dem Repertorium des Archivs ist der cod. als Praeparamentum für Priester bezeichnet; doch stimmt weder diese Bezeichnung noch die Priedemanns, der darin ein Breviarium sieht. Es ist eine Manuale sacerdotum, wie der mannig- faltige Inhalt zeigt.
1) Calendarius und dazu gehörige Tabellen, 2) Praeparamentum für den Prämonstratensermönch über die hl. Messe ¹), 3) andere Anweisungen über priesterliche Funktionen z. B. modus ungendi infirmum; officium
¹) Auch Memorialverse f. d. Priester, z. B. wann das Gloria in der hl. Messe gesungen wird: Numquam te sine glo, sed sine te glo caitur ter In vig pasch. vig penth. vig ascé h' ta ßua. (te= te deum, glo= gloria, vig.= vigilia.)


