Aufsatz 
Über die Entwicklung des chemischen Unterrichts / Eduard Wickel
Entstehung
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zum 6. Januar einschliesslich. Fällt der 7. Januar auf einen Sonntag oder Montag, so ist mit dem Unterricht erst am folgenden Dienstag zu beginnen. Gesamtdauer der Ferien: 10 ½ Wochen.

Cassel, den 11. April 1892: Die Einführung der chemischen Lehrbücher von Rüh- dorff(Grundriss der Chemie undAnleitung zur chemischen Analyse) an Stelle des Leit- fadens von Siebert wird genehmigt.

Cassel, den 2. Mai 1892: Der Oberlehrer Schmitthenner wird seinem Ansuchen ge- mäss von der Verwaltung der Bibliothek entbunden, der Oberlehrer Güth mit derselben be- auftragt.

Cassel, den 11. Mai 1892: Zufolge Ministerialerlass vom 1. Mai 1892 ist das Zeugnis der wissenschaftlichen Befähigung zum einjährig-freiwilligen Dienst zu Herbst 1892 noch durch Konferenzbeschluss zu erteilen.

Cassel, den 16. Mai 1892: Durch Ministerialerlass vom 28. März wird das Lehrer- kollegium zu erneuter Wachsamkeit gegenüber der Herausgabe von Schülerzeitungen, insbe- sondere der in Leipzig(Max Hesse's Verlag) erscheinenden aufgefordert.

Gassel, den 19. Mai 1892: Durch Ministerialerlass vom 9. Mai wird bestimmt, dass die Eltern und städtischen Behörden auf die Gefahren, welche die Teilnahme an verbotenen Schülerverbindungen nach sich zieht, durch Abdruck eines Auszuges aus dem Erlass vom 20. Mai 1880 unter der Rubrik:Mitteilungen an die Eltern aufmerksam gemacht werden.

Cassel, den 2. Juli 1892: Nach dem Ministerialerlass vom 16. Juni fällt der Nach- mittagsunterricht sowie die fünfte Vormittagsstunde aus, sobald das hundertteilige Thermometer um 10 Uhr Vormittags im Schatten 250 zeigt.

Gassel, den 23. August 1892: Das durch Ministerialerlass vom 7. August vorge- schriebene, bei der Anstellung von Lehrern an den staatlichen höheren Schulen zu beobachtende Verfahren wird mitgeteilt.

Cassel, den 15. September 1892 an das Kuratorium: Durch Ministerialerlass vom 30. August wird mitgeteilt, dass die Anerkennung der Oberrealschule in Wiesbaden durch das nächste Nachtrags-Verzeichnis der militärberechtigten höheren Lehranstalten zur öffentlichen Kenntnis gebracht werden wird.

Gassel, den 12. September 1892: Durch Ministerialverfügung vom 31. August, sowie den Allerhöchsten Erlass vom 28. Juli sind die Titel- und Rangverhältnisse der Lehrer an den höheren Anstalten derart geregelt worden, dass die wissenschaftlichen Lehrer die Amtsbezeich- nungOberlehrer führen und der fünften Rangklasse der höheren Provinzialbeamten ange- hören, dass ferner einem Teile derselben bis zu einem Drittel der Gesamtzahl der Charakter Professor und der Hälfte der Professoren der Rang der Räte vierter Klasse verliehen werden kann.

Gassel, den 20. September 1892: Ministerialerlass vom 9. September bestimmt aus Anlass eines bei Gelegenheit eines Schülerausfluges vorgekommenen Falles, der den Tod eines Schülers zur Folge hatte, dass besonders bei Ausflügen den Schülern bei der Benutzung von Turngeräten, auf deren Sicherheit nicht unbedingter Verlass ist, die gebotene Vorsicht dringend empfohlen werde.

Cassel, den 22. September 1892: Anträge auf Wechsel der Lehrbücher sind auch für das Schuljahr 1893/94 nicht zu stellen.