17
dem Säugling, der ſeiner Wohlthäterin entgegen lächelt und anhängt, während er ein kaltes und finſteres Auge flieht. Sie bringt oft ſchon ein junges Herz in die lebhafteſte Bewegung und erfüllt es mit unvertilgbarer Zuneigung und Abneigung. Sie iſt unter Naturvölkern allgewaltig, behält aber auch in civiliſirten Staaten, obgleich die übrigen Ideen ihr oft entgegentreten, immer eine große Macht und Bedeutung.
Daß dieſe Idee der Billigkeit auch in Schillers Leben eine Hauptrolle geſpielt habe, läßt ſich von vorn herein annehmen. Eine ſo fein organiſirte Natur mußte Wohl⸗ und Wehethaten ſtark empfinden und zur Reaktion lebhaft geneigt ſein. Ein Mann, der natür⸗ liche Neigungen als ſolche nicht bekämpfte, ſondern heilig achtete, mußte den Drang Gleiches mit Gleichem zu vergelten immer behalten.
Dieſe Annahme zeigt ſich denn auch bei der genauern Betrachtung ſeines Lebens und ſeiner Schriften als richtig. Schiller hat nie— um einen Götheſchen Ausdruck zu gebrauchen— wie ein Ecce Homo an ſich freveln laſſen. Er ging vielmehr als Mann ſo gut, wie als Knabe, auf ſeine Beleidiger los und flößte ihnen ſolchen Reſpekt ein, daß ſie ihn gewähren ließen und ihm den Raum, den er einnahm, nicht weiter ſtreitig machten. Er hat zwar die Erfahrung gemacht, daß„Unrecht leiden großen Seelen ſchmeichelt“; aber er begnügte ſich doch nicht immer mit ſtolzer Verachtung ſeiner Gegner, ſondern zeigte ihnen zuweilen ſeine Größe und Stärke auch dadurch, daß er die Geißel über ſie ſchwang. Am großartigſten geſchah dies in dem Kenienkriege, durch welchen er in Gemeinſchaft mit Göthe zudringliche und ſcheelſüchtige Nebenbuhler vom deutſchen Parnaß verjagte.
Schiller fühlte aber nicht bloß das Unrecht, welches ihm ſelbſt angethan wurde, ſondern auch die Kränkungen, die Andern vor ſeinen Augen widerfuhren. Konnten die Leidenden, wie das verſpottete Mädchen von Orleans, ſich ſelbſt nicht helfen, ſo drängte es ihn, für ſie einzutreten und, wie er es ſchon als Knabe auf dem Spielplatze gemacht hatte, die Frevler zu züchtigen. Verſchafften ſie ſich ſelbſt Genugthuung, ſo gewannen ſie ſicher ſeinen Beifall, wenn ſie, wie die Schweizer, das rechte Maß der Vergeltung nicht überſchritten und„im Zorne ſelbſt die Menſchlichkeit noch ehrten“.
Ob Schillers Urtheil hierüber immer richtig geweſen ſei und ob er bei ſeiner Ver⸗ geltung von Wehethaten ſelbſt immer das rechte Maß getroffen habe, braucht hier nicht abgewogen zu werden; genug, daß er erkannte, wie ſie, je nachdem dies geſchieht oder nicht geſchieht, löblich oder verwerflich iſt. Fehlte ihm dieſe Einſicht, ſo hätte ſich die Idee der Billigkeit in ihm gar nicht zu einer klaren— ſittlichen— Idee herausgebildet, ſondern ſie wäre auch bei ihm in dem embryoniſchen Zuſtande geblieben, in welchem ſie als bloßes Erzeugniß des Blutes erſcheint und gerechte Strafe und Rache von wilder und giftiger Rachſucht nicht unterſcheidet. Schiller macht dieſe Unterſcheidung— durch den reuigen Karl Moor— ſchon in ſeinem erſten Drama und erklärt in ſeinem letzten, während er die That des Parricida verwirft, beſonnene Abwehr unwürdigen Zwanges und angemeſſene Zurückzahlung von Beleidigungen nicht nur für ein unveräußerliches Recht, ſondern in ge⸗
3


