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„Schön iſt der Friede! Ein lieblicher Knabe
Liegt er gelagert am ruhigen Bach,
Und die hüpfenden Lämmer graſen
Luſtig um ihn auf dem ſonnigen Raſen;
Süßes Tönen entlockt er der Flöte,
Und das Echo der Berge wird wach,
Oder im Schimmer der Abendröthe
Wiegt ihn in Schlummer der murmelnde Bach.“—
Daß Schiller die Idee des Rechts, nachdem ſie ihm einmal aufgegangen war, ſammt ihrer Urſache und Wirkung ſo oft betrachtete, daß er ihre Hauptrepräſentanten— die Herr⸗ ſcher, Geſetzgeber und Richter— in ſeiner Achtung ſo hoch ſtellte, daß er ihre Producte,— die Geſetze, Sitten und Gebräuche— als ſolche ehrte und deren Verletzungen überall, ſelbſt an Freunden verurtheilte— hatte ſeinen Grund allerdings auch in der Selbſtliebe; denn er ſcheute je länger je mehr den Streit, die Unordnung, und wünſchte ſich und den Seinen Frieden und Sicherheit. Der Hauptgrund lag jedoch in ſeiner Sympathie für die Menſch⸗ heit. Weil er im Ganzen lebte, darum verwünſchte er die Gewaltherrſcher und die Frie⸗ densbrecher und die ungerechten Richter aller Zeiten und Länder, darum jubelte er mit bei der Verkündigung der Frieden, darum ſah er, ſo verhaßt ihm jede Verkümmerung menſch⸗ licher Kraft und Freiheit war, mit theilnehmender Freude auf den geregelten Gang des Lebens und ſeiner Beſchäftigungen. Ohne dieſe Sympathie würde die Idee des Rechts ihn ebenſowenig begeiſtert haben, wie Alle, denen die Geſammtheit gleichgültig iſt; denn ohne Verbindung mit der Idee des Wohlwollens läßt ſie kalt, wie ſie ihrem Urſprunge und ihrer Natur nach kalt iſt. Sie iſt— ſo zu ſagen— ein Kind des Kopfes, der Reflexion, und kann zwar, während ſie abwechſelnd von dem finſtern Streit auf den lächelnden Frieden hinblickt, das Auge ſo afficiren, daß es Freudenthränen vergießt; im Ganzen aber— das ſieht man auch an dem Großmeiſter in dem Kampf mit dem Drachen— ſtimmt ſie ernſt und erſt dann, wenn das Kind des Herzens, die Freude über Menſchenglück, ſich mit ihr verbindet, beflügelt ſie auch die Phantaſie und öffnet den Mund zum Singen und zum Preiſen.
Der Charakter der Kälte unterſcheidet aber die Idee des Rechts nicht allein von der Idee des Wohlwollens, ſondern auch von der Idee der Vollkommenheit, die ebenfalls das Gemüth ſtark erregt, ganz beſonders aber von der
Idee der Billigkeit,
mit der ſie übrigens mehr Aehnlichkeit hat, als mit den andern Schweſtern. Darf man die Idee des Rechts eine Tochter der Kultur nennen, die bei einzelnen Menſchen und ganzen Völkern erſt ſpät geboren wird und zu Kräften kommt, ſo iſt dagegen die Idee der Billig⸗ keit ein rechtes Naturkind. Sie zeigt ſich, wenngleich in unvollkommner Geſtalt, ſchon bei


