Aufsatz 
Zum Lehrplan des Gymnasiums. Erwägungen in nationalem Sinne
Entstehung
Einzelbild herunterladen

13

Wenn man nun das oben Geſagte auf die erziehende Thätigkeit des Gymnaſiums an⸗ wendet, ſo folgt daraus doch unzweifelhaft, daß die Aufrechthaltung der Disciplin in den ab⸗ wehrenden, verhindernden und beſchränkenden Momenten derſelben durchaus geboten ſei; daß wenn durch Vernachläſſigung derſelben ein Zuſtand herrſchender Zuchtloſigkeit entſtehe, die Sache der Schule ſchlecht beſtellt ſei. Dem Einreißen eines ſolchen Zuſtandes vorzubeugen oder entgegenzuwirken ſtehen allerdings der Schule auch die entſprechenden Mittel zu Gebote, nämlich Tadel, Verweiſe, Drohungen, Strafen bis zu Ausweiſungen hin, und alle dieſe müſſen in geeigneter Weiſe angewandt werden, wo es noth thut.

Aber damit allein, daß keine Zuchtloſigkeit herrſcht, iſt die Sache der Schule noch nicht gut beſtellt. Mit der bloßen Aufrechthaltung der Disciplin löſet das Gymnaſium die ihm ge⸗ ſtellte Aufgabe, Charaktere zu bilden, noch nicht. Hierzu gehört eine poſitive Einwirkung auf die ganze Natur des Zöglings, welche ſich die Entwickelung der freien Selbſtthätigkeit zum Ziele ſetzt. Charaktere bilden heißt doch wohl die Jugend ſo erziehen, daß der Wille eine be⸗ wußte, feſtbeſtimmte, keinen Schwankungen unterliegende Richtung nehme. Selbſtverſtändlich aber ſoll dieſe Richtung auf das Sittlichgute, Edle und Ideale gehen, auf die Humanität. Catilina war auch ein Charakter, aber ein ſchlechter: er war der charakterfeſteſte, auf das Schlechte am entſchiedenſten ausgehende Menſch, der größte Böſewicht unter ſeinen Genoſſen. Da alſo die Charakterfeſtigkeit an ſich nicht Ziel der Erziehung ſein darf, ſondern die in dem ſittlichen Handeln ſich bewährende, ſo müſſen dem zu Erziehenden ſittliche Objecte des Willens vorgeſtellt und die Wege zur Erreichung dieſer gewieſen werden.

Die Wahl ſolcher Objecte des Wollens kann, wie oben nachgewieſen iſt, nicht anders als nach den feſtſtehenden religiös⸗ſittlichen Principien getroffen werden; aus ihnen gehen die Sittengeſetze als beſondere Vorſchriften für das ſittliche Handeln hervor. Dieſe werden der Jugend einerſeits als Gegenſtände der Erkenntnis zu dem Zweck der Einſicht von ihrer Zweck⸗ mäßigkeit und Vernünftigkeit, andererſeits als Gegenſtände des Wollens hingeſtellt, um ein Handeln zu erwirken, welches jenen Principien entſpricht. Die Forderungen von beſtimmten Handlungen, welche demgemäß an den Menſchen geſtellt werden müſſen, machen die Pflichten deſſelben aus; zu deren Erfüllung muß die Erziehung mit ihren Mitteln anhalten. Zur conſequenten Verfolgung dieſes Zweckes gehört die Gewöhnung. Je mehr nun die Erziehung bei der Gewöhnung, die ſich zunächſt allerdings ſtets auf die Einſicht des zu Erziehenden ſtützen ſoll, zugleich auch auf das Gemüth in angemeſſener Weiſe zu wirken, d. h. den Ge⸗ fühlen die Richtung auf das Sittlichgute zu geben verſteht, deſto beſſer wird es ihr gelingen, ein lebendiges, treibendes Pflichtgefühl zu erzeugen, die herrlichſte Frucht der Erziehung und des Unterrichts. In einem ſolchen Pflichtgefühl iſt mit der Einſicht, daß die Erfüllung der Pflichten überhaupt etwas gutes ſei, auch eine wohlthuende und wahrhafte Herzensbedürfniſſe befriedigende Empfindung verbunden.

Wenn es der Erziehung gelingt, ein ſolches Pflichtgefühl hervorzubringen, ſo iſt die relative Sicherheit, daß der Zweck der Erziehung erreicht ſei, dargeboten. Und es iſt dann auch die Hoffnung gegeben, daß deren Wirkungen nicht mit dem Austritt aus der Schule auf⸗ hören, ſondern in dem weiteren Leben fortdauern werden; ſo daß jede Stellung, in welche der Menſch verſetzt wird, für ihn eine Lebensſchule iſt, wodurch er immer weiſer und beſſer, in der treuen Pflichterfüllung immer vollkommener werden wird. Durch eine angemeſſene Hin⸗ weiſung auf die Anforderungen, welche das ſpätere Leben an den Menſchen ſtellt, wird der Entſchluß hervorgerufen und gekräftigt, in der Jugend die Vorbereitungen ſo zu treffen, daß