— 2 ihr einziges Mittel zu wirken beſteht in der Züchtigung und iſt nicht diejenige„Zucht“, deren Begriff auf das„Erziehen“ hinweiſet.
Jene abwehrende beſchränkende Seite der Disciplin macht ſich allerdings nach außen hin am meiſten bemerkbar, ſowohl in dem Falle, wo ſie geübt wird, als auch da, wo ſich zeigt, daß ſie vernachläſſigt wird; im letzteren Falle wird in der Regel dem Publikum die Noth⸗ wendigkeit derſelben einleuchtend. Und ſie iſt in der That zur Erreichung des Zweckes der Erziehung unbedingt erforderlich. Denn es wird doch wohl niemand beſtreiten, daß durch die Erziehung das Individuum zur Freiheit gelangen ſoll, d. h. zur freien Selbſtbeſtimmung: es ſoll aus ihm ein Charakter werden. Dieſe freie Selbſtbeſtimmung kann aber nur auf der ſittlichen Freiheit beruhen; dieſe macht allein die Freiheit aus. Der Erlangung dieſer Freiheit indeſſen ſtehen tauſend Hinderniſſe entgegen, die ihre Wurzeln einestheils in der Individualität des Menſchen haben und in der mannichfaltigſten Weiſe als ſchlimme Neigungen hervorbrechen, anderntheils von außen kommend auf denſelben ſtörend einwirken. Hier gilt es alſo, abzu⸗ wehren, zu beſchränken, gewiſſermaßen abzudämmen, damit die guten Neigungen ſich ungeſtört und ungetrübt entwickeln können. Denn ſonſt tritt der Zuſtand ein, den man mit einem nicht unpaſſenden Ausdruck als Ausartung bezeichnet. Die Wahl dieſer Beſchränkung, namentlich die Beſtimmung des Maßes derſelben kann natürlich nicht dem freien Ermeſſen des zu Erzie⸗ henden überlaſſen werden, weil dieſer ja erſt durch die Erziehung frei werden ſoll. Die Wahl muß alſo durch denjenigen getroffen werden, welcher die Art der Erziehung zu beſtimmen hat. Dieſer aber darf ſie ſeinerſeits auch nicht willkürlich oder unbeſtimmt treffen, ſondern nur nach
dividuellen Seins enthalten. Daraus entſpringt nothwendig der Zwang der Unterordnung, des relativen Aufgebens der Selbſtbeſtimmung, woraus ſich allmählich mit dem Fortſchreiten der Erkenntnis, daß die Selbſtbeſchränkung allein zur Freiheit führe, eine bewußte Geſetz⸗ mäßigkeit bildet.
Naturgemäß wäre es nun wohl, wenn die Eltern die Erziehung ihrer Kinder über⸗ nähmen und vollſtändig leiteten. Aber in wie vielen Fällen ſind dieſe geeignet oder auch nur gewillt, die ganze Erziehung in ihrer Vollſtändigkeit, alſo den Unterricht mit einbegriffen, zu übernehmen und durchzuführen? In der Regel vertrauen ſie ihre Kinder Unterrichtsanſtalten an. In der Wahl derſelben ſind ſie im allgemeinen frei; aber durch die getroffene Wahl be⸗ geben ſie ſich der Beſtimmung über die darin herrſchenden Erziehungs⸗Principien. Je unum⸗ wundener, bereitwilliger und vertrauensvoller ſie ſich dieſen Principien anſchließen und mit der Schule Hand in Hand gehen, deſto ſicherer haben ſie einen gewünſchten Erfolg zu hoffen. Von der andern Seite iſt die Schule, wenn ſie ſich nicht des öffentlichen Vertrauens zu er⸗ freuen hat, in ihrer Wirkſamkeit mehr oder weniger geſtört. Eine vertrauensvolle Theilnahme des Publikums an dem Wirken der Schule iſt für dieſe auch deswegen von großer Bedeutung, weil bei dem durch eine ſolche Theilnahme ſich bildenden Verhältniſſe Misgriffe und Misver⸗ ſtändniſſe nicht ſelten vermieden oder aufgehoben werden. Die beſten und unumſtößlichſten Wahrheiten und die richtigſten Principien gehen ja doch im Leben bei ihrer Anwendung und Geltendmachung durch menſchliche Hände und ſind ſomit der Gefahr unrichtiger Anwendung ausgeſetzt. Darum iſt es eitel Thorheit, ſein Verfahren in allen Fällen für unverbeſſerlich zu halten.


