Aufsatz 
Zum Lehrplan des Gymnasiums. Erwägungen in nationalem Sinne
Entstehung
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leugnen, daß ein ſolcher Moment jetzt eingetreten iſt: die deutſch⸗nationale Bewegung, lange zurückgehalten, läßt ſich jetzt nicht mehr hemmen.

Dieſe Verhältniſſe dürften denn wohl zu der Erwägung veranlaſſen, ob nicht bei dem Werke des Unterrichts und der Erziehung, welches den Gymnaſien obliegt, andere Geſichts⸗ punkte geltend zu machen ſeien als vor dem Eintritte der gegenwärtigen Epoche gegolten haben. Die Gymnaſien ſind ja, wie die Schulen überhaupt, in ihrer richtigen Verfaſſung Producte ihrer Zeit und dürfen ſich, um auch ihrerſeits wieder auf dieſe einzuwirken, der Aufgabe nicht entziehen, den Geiſt der Zeit zu begreifen und klar zu ſtellen. Die Geſchichte der deutſchen Gymnaſien namentlich zeigt den innigen Zuſammenhang ihrer Organiſation, ihres Aufſchwunges wie ihres Verfalles, ihrer Wirkſamkeit wie ihrer Bedeutungsloſigkeit mit den Schickſalen des Volkes überhaupt. Wie jede bedeutende Wendung, welche in unſerem Vaterlande eintrat, alsbald auch auf die Gymnaſien ihren Einfluß ausübte, ſo ging in ent⸗ ſprechender Weiſe eine Gegenwirkung auf die Geſtaltung der Dinge von dieſen aus. Und ſo wird es auch jetzt wieder kommen müſſen: eine Prüfung von dem nationalen Standpunkte aus iſt alſo nicht zu umgehen.

Indem ich nun von dieſem Geſichtspunkte aus meine Gedanken über die jetzige Aufgabe unſerer vaterländiſchen Gymnaſien und deren Einrichtung auszuſprechen mich anſchicke, will ich die Verſicherung vorausſchicken, daß ich sine ira, cum studio an die Behandlung meines Ge⸗ genſtandes gehe, und, um mit Livius zu reden, omnis expers curae, quae seribentis animum, etsi non flectere a vero, sollicitum tamen efficere posset.

Als eine durch die neue Wendung der Lage unſeres Vaterlandes den Gymnaſien zu⸗ fallende Aufgabe betrachte ich zunächſt die ſorgſame Bildung der heranwachſenden Jugend zu einer feſten deutſch⸗nationalen Geſinnung, deren Frucht treue und wirkſame Liebe zu dem großen Geſammtvaterlande und die Bereitwilligkeit ſein wird, für dieſes auch bedeutende Opfer zu bringen. Die freie und unumwundene Pflege einer ſolchen Geſinnung hätte ſich, ſollte man ſagen, ſchon längſt wie ein rother Faden durch das ganze Wirken des Unterrichts und der Erziehung auf den deutſchen Gymnaſien hindurchziehen ſollen; aber eine ſolche konnte allgemein vor dem Jahre 1870 nicht auffommen. Denn es wären dadurch Sonderintereſſen verletzt, berechtigte Stammeseigenthümlichkeiten gefährdet worden. Der deutſche Patriotismus, den man noch bei Gelegenheiten hingehen ließ, durfte nur ſcheu, möglichſt in der Form des Par⸗ ticularismus auftreten, deutſches Weſen im eminenten Sinne war verdächtig. Jetzt aber gilt die deutſche Nationalität in voller Berechtigung, jetzt alſo darf und ſoll der deutſche ſtudirende Jüngling zu dem lebendigen Bewußtſein, daß er ein Glied der großen deutſchen Nation ſei, herangebildet und damit eben ſo berechtigt wie verpflichtet werden, an dem, was dieſe ihm zu bieten hat, theilzunehmen. Dieſe Theilnahme aber wird um ſo freudiger und fruchtbarer ſein, je deutlicher hierbei das Bewußtſein auftritt, daß es ſich um die Nationalität handelt. Denn mit der Nationalität vérhält es ſich ähnlich wie mit der Individualität, d. i. der beſonderen Per⸗ ſönlichkeit. Der einzelne Menſch hat ſeine beſonderen geiſtigen Eigenſchaften, durch welche er ſich von anderen unterſcheidet, und die ihn als ein beſonderes Weſen unter allen übrigen ſeiner Art erkennen laſſen. Je tiefer aber und unvollkommener die Stufe iſt, welche der einzelne Menſch unter den übrigen einnimmt, deſto unbeſtimmter und unklarer erſcheint auch die Greuze, welche zwiſchen ſeiner individuellen Exiſtenz und dem Aufgehen in das größere Ganze beſteht; und je höher und vollkommener der einzelne Menſch ſich in ſeiner Eigenthümlichkeit entwickelt hat, deſto ausgedehnter, inniger und fruchtbarer erweiſet ſich ſeine Gemeinſchaft mit dem Ganzen.