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haftig nicht aus leichtfertigen Motiven unternommen wird. Erklären doch selbst die nächsten Angehörigen V. 215 und 635, so sehr sie auch die Erhaltung ihres geliebten Beschützers wünschen, dass sein Unglück, die Schande, in welche ihn sein Wahnsinn gestürzt hat und welcher er sich durch den Selbstmord entzieht, eben so schlimm, ja schlimmer als der Tod sei. Freilich beklagen sie aufs bitterste die Folgen, welche seine Selbstentleibung für sie haben musste. Aber was in seinen Folgen schädlich ist, ist darum noch nicht an und für sich tadelnswerth; nirgends wird auch gegen Aias nach der That von den Seinigen der Vorwurf der Pflichtverletzung erhoben. Zudem hatte der Held vor seinem Scheiden getreulich Sorge getragen ihr Schicksal, soweit es in seinen Kräften stand, zu mildern(V. 565 ff. 687 fl.).
Wenn, wie oben gesagt, nicht in jenen Aeusserungen vermessnen Selbstgefühls, die aus Aias früherem Leben berichtet werden, die Verschuldung zu suchen ist, welche unmittelbar seinen Untergang motivirt, sondern viel- mehr in seinem Verhalten nach dem Waffenstreit, so liegt kein Grund vor schon die Entscheidung der Richter in diesem Streit als durch Athene veranlasst und als eine von ihr über den Helden verhängte Strafe zu betrachten ⁴⁰). Nirgends in unserer Tragödie wird auch eine Einwirkung der Athene auf den Ausspruch der Richter angedeutet. Vielmehr sagt Kalchas ausdrücklich V. 756: A. vν αάιντ de Sruεᷣςᷣ uνν diae Adoeνα u νς, mit welchen Worten zwar eine Abneigung der Göttin gegen Aias für die frühere Zeit nicht ausgeschlossen, aber die thätliche Erweisung dieser Abneigung, die strafende Verfolgung(⁴έ des Helden auf den einen Tag beschränkt wird. Sie beginnt in dem Augenblicke, wo der Held, um seine durch das ungerechte Urtheil, wie er glaubt, verletzte Ehre zu rächen, in nächtlichem Ueberfall das Blut seiner Feinde vergiessen will, und trifft ihn mit ergreifender Ironie der Gerechtigkeit gerade in dem höchsten Gute, dessen Ueberschätzung ihn in Schuld stürzt, in seiner Ehre. Im vergossenen Blute seiner Gegner will er seine Ehre rein waschen von erlittener Befleckung; mit dem Blute der Thiere, auf welche er in gottgesendetem Wahnsinn mordend losstürzt, befleckt er wirklich seine bis dahin nur einer äusseren Aner- kennung beraubte, in ihrem Wesen aber und in den Augen des gesammten Hecres ungetrübte Ehre. Versetzen wir uns in seine Lage nach dieser unglücklichen That, in seine Sinnesweise und zugleich in die Denkungsart der Alten überhaupt, so werden wir unbedingt zustimmen müssen zu dem Entschluss, den er aus dem Satze Mνμmςσ S Xα τεᷣννννμε̈ναα τνν eu⸗νεe herleitet. Freiwillig geht er in den Tod um sich von einem schmachbeladenen Leben zu befreien. Derselbe ist nicht eine von der Göttin über ihn verhängte Strafe, sondern nur eine aus der Erniedrigung, die als Strafe ihn getroffen hat, mit ruhiger Ueberlegung von ihm gefolgerte und mit freiem Entschluss verwirklichte Nothwendigkeit. Er hätte fortleben können(dies sehen wir deutlich aus den Worten des Kalchas, V. 778 f.), wenn er ver- mocht hätte als ein Entehrter zu leben; aber um dies zu können, hätte er aufhören müssen Aias zu sein. Mit seinem eigenen Blute will er das Andenken an seine Schmach austilgen; aber selbst dies höchste Opfer stellt ihn nicht sicher gegen das höchste Uebel, dem er entrinnen wollte. Doch es ist nöthig jetzt auf die schwierige und in verschiedenster Weise beantwortete Frage, weshalb und ob mit Recht Sophokles sein Drama nach dem Tode des Helden noch so lange fortgesetzt habe, etwas näher einzugehen.
Die Behauptung, er habe es nur gethan um dem Drama die erforderliche Länge zu geben oder um den allzueinfachen Stoff etwas mannichfaltiger zu gestalten, ist eine Versündigung gegen den hohen Genius des Sophokles, an der sich wohl heut zu Tage niemand mehr wird betheiligen wollen. Auch die Annahme, der Dichter habe der Liebhaberei seiner Landsleute an Processverhandlungen einen analogen Genuss bieten wollen, möchte vielleicht bei Euripides zulässig sein, nimmermehr aber bei dem grössten Meister der


