Aufsatz 
Zur Organisation des naturgeschichtlichen Unterrichts an unserem Gymnasium / von G. Weihrich
Entstehung
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Zur Organisation des paturgeschichtlichen Unterrichts

an unserem Gymnasium.

Von

G. Weihrich.

I.

Durch den neuenLehrplan für die Gymnasien des Grossherzogthums Hessen hat der naturwissenschaftliche Unterricht in diesen Anstalten eine allgemeine und feste Norm erhalten. Vor allen Dingen muss hervorgehoben werden, dass dadurch die Anforderungen, welche die jetzige Zeit an die höheren Bildungsanstalten stellt, insoweit befriedigt wurden, als es überhaupt der von Alters her durchaus bewährte und daher im Grossen und Ganzen nicht anzutastende Charakter der Gymnasien zuliess. Der alte Streit zwischenHumanismus undRealismus, der eine Zeit lang durch die Errichtung der Realschulen völlig geschlichtet schien, aber später wieder lebhaft entbrannte, hat sehr viel von seiner Heftigkeit verloren. Die Zeiten sind vorüber, wo bewährte Pädagogen, wie Roth und Nägelsbach, den Unterricht in den sogenannten exacten Fächern theils gar nicht zulassen, theils nur als facultativen beibehalten wissen wollten, wo der letztere z. B. (Gymn. Pädag. pag. 156) behauptete, es gelte zu wählen zwischen der Erkenntniss des in der Geschichte und Sprache lebendig strömenden Geistes und zwischen der Kenntniss des in der Natur erstarrten Geistes, oder wo der erstere sagte(Gymn. Pädag. pag. 288): Die Schüler sollen zum einheitlichen Thun und Streben im künftigen Berufe durch Erziehung zum einheitlichen Thun in der Schule herangebildet werden, was soll da Naturgeschichte? Die durch sie erlangte Fähigkeit sei später nicht anwendbar, die durch sie angeregte und veredelte Empfindung, die Vertiefung des Denkens und Erweiterung des Geisteskreises könne theils durch den Sprachunterricht erreicht wer- den, theils sei es eine Aufgabe, die jenseits des gelehrten Schulunterrichts liege. Jedoch Andere und insbesondere die westphälischen Directoren-Conferenzen(vorzüglich die 16. vom Jahre 1867) haben den hohen Werth des naturwissenschaftlichen Unterrichts sowohl nach seiner materiellen als auch formellen Seite erkannt und seine weitergehende Berücksichtigung aufs wärmste befür- wortet. Auch Schrader in seiner Erziehungs- und Unterrichtslehre für Gymnasien und Realschulen hebt den Werth der Naturwissenschaft zur Bildung der Wahrnehmung und Vorstellung hervor; er sagt: wir sind berechtigt den pädagogischen Werth dieses Unterrichtsgegenstandes vorauszu- setzen und dürfen uns desshalb auch einer Abwehr der übertriebenen Behauptungen entschlagen,