-— 11——-„„. ander gebraucht werden; Ntσνε“ dagegen pezieht sich mur auf die Entscheidung durch Stimmabgabe und kann deshalb nur ....* von den Geschwornen oder dem Einzelrichter, nicht aber von
dem Vorstand des Gerichtshofs gebraucht werden. Diese Unter-
scheidung tritt ddeutlich hervor V. 629: IIa*lας' S ver T% dαπινςεεν tονο⁸ε τμνμέ⁴μασμμαιοσςα τέμ. wo also Pallas. als Gerichts- vorstand streng von den Assessoren geschieden wird, die die Aufgabe haben, die Sache νιρασ zu entscheiden. Damit stimmt V. 488: zhivaeς νbyöæUI,, Te, S raA SeAttera Aee itst, 0D O TSA Snrös, denn dass hier nicht 7υ, sondern äε zu schreiben ist, kann für den nicht zweifelhaft sein, der sich erinnert, dass hier der Dichter auf eine bekannte und wichtige Funktion des athenischen(terichtsvorstandes, nämlich auf die camέν ναννν hinweist(cf. Schömann, Att. Prozess 30) Herodot. IV 23 fin.: ⁴νι τοεοαει τακμοιμιοοοε οbrO 1O TAe 12A- „οαςα σνινεεοvss(i. e. Arimphaei). Es ist also in den Worten der Athene kein Widerspruch mit ihrem späteren Verfahren. Das uxds, erklärt sie für Menschen in vorliegender Sache für zu schwierig, sie selbst aber darf auch nicht als Einzelrichter entscheiden(drανεεν), sie darf aber Menschen als Geschworne wählen und dabei selbst die Funktion eines T1b,G„ deανιο übernehmen. Dies geschieht denn auch: sie führt die dyννρεοειτ und übernimmt die Leitung der Verhandlung. V. 734 giebt sie als Vorstand zuletzt ihre Stimme ab und zwar(das bedeutet 20V2I di²n?) in Verbindung mit einer interpretatio iuris, denn zuchs ist interpres sive iuris sive religionum sive somniorum. Sie giebt also den zwölften Stein ab mit der Erklärung, dass bei Stimmengleichheit der Angeklagte freigegeben werden müsse. Die Eigentümlichkeit des calculus Minervae ist also, dass vor Gericht bei Stimmengleichheit nicht die Stimme des Collegial- vorstandes entscheiden, sondern die Stimmengleichheit unmitteb bar dem Angeklagten zu gute kommen solle. Nach der Zählung (V. 751) erklärt Athene: 1ο0 74 Srt deieen, any.
uIn diesem Sinne ist zu verstehen Suppl. 397: 05 ¼ e5rtov 5
22 prn aod gr.


