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dieſer Frage vor allen maßgebenden und entſcheidenden, geſprochen; allein es dürften auch noch andere, nicht ganz unwichtige Geſichts⸗ punkte dabei in Betracht kommen. Wir rechnen dahin die Annehm⸗ lichkeit für die Eltern, welche mehrere Knaben haben, daß dieſelben eine und dieſelbe Schule beſuchen können, daß ſie gemeinſamen Anfang und Schluß der Schule, gemeinſame Ferien, gemeinſamen Schulweg, gemeinſame Lehrer haben, ferner die durch die Billig⸗ keit der Schule vermehrte Gelegenheit zu ſtudieren, die insbe⸗ ſondere den talentvollen Kindern wenig bemittelter Eltern zu gute kommt, ſowie endlich das dadurch genährte Gefühl der Gemeinſamkeit im Glauben bei allen Mitgliedern der Gemeinde). Aus dieſen und anderen Gründen ſpricht ſich auch die Unter⸗ richts⸗ und Prüfungsordnung der Realſchulen und der höheren Bürgerſchulen über die mit Gymnaſien verbundenen parallelen Realklaſſen alſo aus:„Dieſe Klaſſen bieten den Direktoren und Eltern eine oft erwünſchte Gelegenheit dar, Schüler aus der einen in die andere Abtheilung übergehen zu laſſen, je nachdem ſich eine beſtimmte geiſtige Richtung bei denſelben bemerkbar macht. Die Gemeinſamkeit, welche die beiden Abtheilungen ſolcher Doppelan⸗ ſtalten außer in dem Direktorat, den Lehrern, in den disciplinariſchen Ordnungen, dem Schullokal, den Geſang⸗ und Turnübungen und beſonders auch in den Schulandachten, in kirchlichen und anderen Feiern haben, iſt für beide Seiten von Wichtigkeit und ſorgfältiger Pflege werth*²)“.
Schließlich müſſen wir noch einem Einwurfe begegnen, den man uns oft gemacht hat, daß nämlich das Progymnaſium keine Wurzeln in der kath. Gemeinde und daher immer nur wenige Schüler habe. Hiergegen iſt zu bemerkeu, daß die Schülerzahl in
¹) Auch in Frankreich hat man in neuerer Zeit angefangen, beide Richtungen nach deutſcher Art in einer Anſtalt zu vertreten. ²) S. a. a. O. S. 24. Beilage.


