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Eine rückſichtsloſe Durchführung des Nationalitätsprincips, wie es jetzt vielfach aufgefaßt wird, müſſen wir dagegen als im höchſten Grade revolutionär, unchriſtlich, der Vernunft und Geſchichte wider⸗ ſtreitend und als ein Zurückſinken in die Weltanſchauungen des Heidenthums bezeichnen ¹).
Im Alterthume, auf dem Standpunkte des Heidenthums iſt ſo⸗ wohl das Verhältniß der Einzelnen, als auch der Völker zu einander ein weſentlich anderes, als gegenwärtig. So waren den gebildeten Griechen alle anderen Völker außer ihnen, ſelbſt die Römer nicht aus⸗ genommen, Barbaren ²); zwiſchen ihnen und den Griechen herrſchte natürliche, nothwendige Feindſchaft. Noch gab es kein Verſtändniß für eine weltbürgerliche, das Menſchengeſchlecht als ein organiſches Ganze betrachtende Anſicht, kein Wort zur Bezeichnung der Menſchheit. Nicht nur den Barbaren gegenüber, ſondern ſelbſt zwiſchen den einzelnen griechiſchen Staaten und in ihren Händeln war kein rechtliches Ver⸗ hältniß anerkannt, ſondern es herrſchte einzig das Recht des Stärkeren. Unumwunden wurde es ausgeſprochen, daß dies das ächt Menſchliche ſei, Andere zu unterdrücken, damit man nicht ſelbſt unterdrückt werde. Und ähnlich war es bei den Römern, in deren Sprache„der Fremde“ und„Feind“ bedeutungsvoll mit demſelben Worte»hostis« bezeichnet wurde.*) Damals nun, in der Jugend der Zeiten und Völker, wo, wie heute die Verbindung und Annäherung, ebenſo die ſchärfſte Schei⸗ dung der Nationen Geiſt und Arbeit der Weltgeſchichte war, wo das Bewußtſein einer gemeinſchaftlichen Abſtammung eines Volkes unzer⸗
¹1)„Menſchlich als ein allgemein und allein entſcheidendes Princip die Natio⸗ nalität, als Grundlage der Staaten anerkennen, das heißt ſich zum Richter aufwerfen, über die unter höherer Leitung ſtehenden Geſchicke der Völker.“ Dr. Brüggemann in einer Kammerrede zu Berlin.
²) BA4G½ο⁴ bezeichnet urſprünglich alle nicht griechiſch redenden Ausländer im Gegenſatz zu Ellyves, bekommt aber von den Perſerkriegen an den ge⸗ häſſigen und verächtlichen Nebenbegriff des Unfreien, Knechtiſchen u. Rohen.
³) S. Döllinger„Heidenthum und Judenthum“ S. 666. ff.


