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einer Komposition und ihrer verschiedenen Stimmen auf übersichtliche Weise. wie auf einer Tafel, dargestellt wurde.
Vor dem Jahre 1493 läfst sich das Vorhandensein einer Tabulatur bei den Meistersingern nicht nachweisen, ihre Entstehung fällt also vor die Regierungszeit Kaiser Maximilians I., des letzten Ritters.
Lieder, welche von den wichtigsten Regeln des Gesanges handeln, giebt es schon in der Kolmarer Liederhandschrift, wie wir auch dort schon die Ausdrücke Merker, equivoca, klebrim und milbe vorfinden, aber die Regeln wurden erst später in Paragraphen niedergelegt. Die Tabulatur der Meistersinger ist die Grundlage unserer heutigen neueren Poetik geworden. Von den Tabulaturen sind uns erhalten:
Die Tabulatur Hans Sachsens aus dem Jahre 1560. Sie ist die beste und hat anderen zum Muster gedient. Sie wurde auch im Jahre 1624 bei einem Streite der Meistersinger der Obrigkeit in Nürnberg zur Prüfung vorgelegt, zum Beweise, dafs die Kläger an der alten und guten Tabulatur festhielten. Sie wie die Aktenstücke werden im Archive des germanischen Museums aufbewahrt. Sie ist ein Muster deutscher Recht- oder pesser Schlechtschreibung:
Hannſs Sachsen See: hinder Lassene Schul Articul.
Anno Domini 1560 haben die Mercker samt denn Singern Gemainer Schul zu gut, vnd zu fürderung der Kunst, diese Schulordnung, samt dem gemerckh, vnd Straff der vnkunst verorduet, mit verwilligung gemainer Schul gesellen, wie hernach volgt.
Erstlich soll Im Hauptsingen auf der Schul nicht begabt werden, denn was heylliger schrifft gemeſs ist, vnd auch das selben Im gleichen.
Item Im Doppell vor der Schul vor her so mögen geschrifftlich auch weltlich historie poeterey Schul künst, Fabel vnd Stampeney, doch strasser vnd Raizer. vnd Schampare Lieder genzlich abgeschlagen.
Item welcher vor dem haubtsingen vorher singen wil, der zeug denn Merckern sein Par oder Text an, welcher das nicht thet, vnd ein vnzüchtig Paar, vber das singe, dem soll hernach, In einem ganzen Jahr, auf der Schul nicht gemerckt werden, Es möcht sich aber ainer So grob, mit vnzichtigen Liedern halten, er würde von denn Merckern vor einem E. E. Rath verklagt werden.
Item Latein, die nicht Gongrua sey, ein wortt oder mehr, oder ainiger Nam, für Jede Silben, ein Silben zu straffen.
Plose vngebundne reimen
Ein ganze Equivoca
Ein halbe Equivoca. Ein Diferenz Im Aulsgang oder eingang Ein blindte Mainung
Ein blindt Wortt
Ein Schiller reimen
Ein halb wortt.
Lin rührenden Reimen, oder weisen
Ein Schnorenden reimen... Ein drysilbig wortt In ein silben zwungen
Sielben straff.
—————— d te—


